Strom

Suedlink: TransnetBW reicht Planfeststellungsantrag für Leinetal ein

Nun befinden sich alle SuedLink-Abschnitte im Planfeststellungsverfahren: Das nun beantragte verläuft zwischen der Landkreisgrenze Hannover—Hildesheim und dem Landkreis Northeim (Niedersachsen).
13.05.2021

Von der Landkreisgrenze Hannover—Hildesheim bei Elze entlang der Leine bis zum Einbecker Stadtteil Strodthagen beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen.

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat für den ausstehenden Abschnitt der Windstromleitung SuedLink in Niedersachsen zwischen der Grenze der Landkreise Hannover und Hildesheim sowie Einbeck (Landkreis Northeim) den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zuvor hatte die Behörde Ende März den 1.000 Meter breiten Korridor festgelegt, in dem die SuedLink-Trasse in diesem Abschnitt künftig verlaufen soll.
 
„Seit heute befinden sich alle SuedLink-Abschnitte im Planfeststellungsverfahren. Damit treiben wir eines der zentralen Projekte der Energiewende weiter voran“, erklärte Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung der TransnetBW.
 

  • Hintergrund

    Zu SuedLink:

    SuedLink soll als Gleichstrom-Erdkabelverbindung die windreichen Regionen Norddeutschlands mit Bayern und Baden-Württemberg verbinden. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT und TransnetBW realisiert. SuedLink besteht aus zwei Vorhaben und wird in Wilster und Brünsbüttel beginnen; Endpunkte sind die Netzknoten Bergrheinfeld und Großgartach. Beide Vorhaben werden über weite Bereiche parallel geplant und verlegt werden. SuedLink ist in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, für die jeweils die Planfeststellung beantragt wird.

Trassenverlauf

Von der Landkreisgrenze Hannover—Hildesheim bei Elze entlang der Leine bis zum Einbecker Stadtteil Strodthagen beantragt TransnetBW einen möglichen Leitungsverlauf sowie in Frage kommende Alternativen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen entlang des zukünftigen Leitungsverlaufs Baugrunduntersuchungen, archäologische Untersuchungen, weitere Kartierungen und Kampfmittelsondierungen starten.
 
Im nächsten Schritt führt die Bundesnetzagentur die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftliche Stellungnahmen per Post oder online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen. (sg)