Strom

SW Leipzig und EnviaM streiten um Stromnetze

Die Stadtwerke klagen auf Herausgabe der Stromnetze in 18 eingemeindeten Leipziger Ortsteilen. Der Richter sorgt dabei für ein Novum.
23.05.2018

Blick vom Neuen Rathaus auf die Stadt Leipzig.

Die Auseinandersetzung um die Stromkonzessionen in 18 eingemeindeten Leipziger Ortsteilen beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Die Konzessionen sind in den Jahren 2010, 2011 und 2017 ausgelaufen. Seitdem gab es mehrere Konzessionsvergabeverfahren. 2011 erhielt Altkonzessionär EnviaM knapp den Zuschlag, 2014 setzten sich die Stadtwerke Leipzig durch. Den Netzbetrieb führt aber immer noch die EnviaM durch, nun haben die Stadtwerke vor dem Leipziger Landgericht auf Herausgabe der Netze geklagt. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Umfang der Herausgabe und dem Preis.

Landgericht stellte 2016 keine Verfahrensfehler fest

Die Stadt Leipzig hatte 2014 das Konzessionsvergabeverfahren wiederholt. EnviaM bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und lehnt eine Netzherausgabe ab. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Leipzig im Herbst 2016 konnten keine Verfahrensfehler festgestellt werden, EnviaM verzichtete anschließend darauf ins Hauptsacheverfahren gegen die Stadt einzutreten.

Angebote im zweiten Konzessionsverfahren im Fokus

Bei dem Gerichtstermin im Herausgabe-Klageverfahren am vergangenen Dienstag standen vor allem die Angebote der beiden Versorger im zweiten Konzessionsvergabeverfahren im Mittelpunkt. Die Auswertungsunterlagen der Stadt lassen laut dem Vizepräsidenten des Landgerichts, Karl Deusig, keinen detaillierten Vergleich zu. EnviaM legte in dem Prozess Teile ihrer damaligen Offerte vor. Deusing empfahl auch den Stadtwerken ihr Angebot offenzulegen.

"Es geht um Geschäftsgeheimnisse"

Die Stadtwerke haben laut ZfK-Informationen bereits Angebotsinhalte im Prozess öffentlich gemacht, um dem Gericht die gewünschte vertiefte Nachprüfung zu ermöglichen. Das Vorgehen des Vorsitzenden wird aus gut unterrichteten Kreisen dabei als ein "völliges Novum" eingeschätzt. Derartige Offerten in Konzessionsverfahren tangieren immer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die dem Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Richter plant Plausibilitätsprüfung

Deusig will nun eine Plausibilitätsprüfung der beiden Angebote vornehmen. Eine Neuausschreibung des Verfahrens wird aber von Seiten der Stadtwerke als unrealistisch eingestuft, weil das Konzessionsvergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.

Genau daran habe man aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs Zweifel, schreibt hingegen EnviaM. Die Neuausschreibung der Konzession wäre in diesem Fall die logische Konsequenz. "Unser Interesse liegt jedoch lediglich in der Durchführung des ordnungsgemäßen Verfahrens", heißt es. Solange aber über die Wirksamkeit der Konzessionsvergabe gerichtlich nicht enschieden sei, führe man weiterhin den Netzbetrieb in den betroffenen Ortsgemeinden durch. Dabei handelt es sich um die eingemeindeten Ortsteile Böhlitz-Ehrenberg, Engelsdorf, Göbschelwitz, Hartmannsdorf, Hohenheida, Holzhausen, Knautnaundorf, Lausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Radefeld-Gewerbegebiet, Seehausen, Stahmeln und Wiederitzsch. (hoe)