Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt des Erdkabelprojekts "SuedOstLink" abgeschlossen und einen Trassenkorridor festgelegt. Von dem Abschnitt B sind hauptsächlich Thüringen und Sachsen betroffen. Damit hat die Genehmigungsbehörde den Verlauf eines 1000 Meter breiten Korridors zwischen Raum Eisenberg und Raum Hof verbindlich festgelegt.
Nach umfassender Prüfung durch die Behörde beginnt der festgelegte circa 83 Kilometer lange Trassenkorridor im Raum Naumburg/Eisenberg und verläuft möglichst geradlinig bis zum Ländereck Thüringen, Bayern und Sachsen bei Gefell. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen, deren genauer Verlauf in der folgenden Planfeststellung festgelegt werden soll. Die Gleichstromverbindung soll hier ausschließlich als Erdkabel realisiert werden.
"Diese zügige Entscheidung ist ein großer Fortschritt, um die für die Energiewende unverzichtbaren Gleichstromleitungen zu realisieren", lobte Homann. "SuedOstLink" verläuft von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar in Bayern. Das Gesamtvorhaben besteht aus insgesamt vier Abschnitten, die von der Bundesnetzagentur zu genehmigen sind. Die Inbetriebnahme ist für 2025 vorgesehen.
"Zentraler Fortschritt"
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) freute sich ebenfalls über den "zentralen Fortschritt beim Netzausbau", er sagte: "Der heutige Abschluss der Bundesfachplanung zeigt: Die Beschleunigung der Prozesse funktioniert, der notwendige Stromnetzausbau geht voran."
Der für das Planungs- und Genehmigungsverfahren verantwortliche Projektleiter bei 50Hertz, Mark Pazmandy, sprach von einem wichtigen Meilenstein. Innerhalb des feststehenden Korridors ermittelt Vorhabenträger 50Hertz nun den möglichen konkreten Verlauf der Erdkabeltrasse. Diese Trassierung ist Kernstück des nun folgenden Planfeststellungsverfahrens. Dieses soll Anfang kommenden Jahres beginnen.
Planfeststellungsverfahren folgt
Denn mit dem Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. In Kürze ist mit dem Planfeststellungsantrag durch die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und Tennet zu rechnen, so dass das Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur zügig fortgesetzt werden kann. Auch in diesem Verfahren werden im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wertvolle Hinweise für einen geeigneten Trassenverlauf erwartet.
Die Bundesfachplanungsentscheidung und Informationen zum Projekt gibt es unterwww.netzausbau.de/vorhaben5-b. (sg)



