Der Offshore-Windpark Borkum II in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee.

Der Offshore-Windpark Borkum II in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee.

Bild: © Trianel Windpark Borkum II

Alle Anstrengungen der Stadtwerkekooperation Trianel auf politischer Ebene waren letztlich vergebens. Die Bundesregierung hat eine rückwirkende Härtefallregelung für die durch die Insolvenz des Windkraftanlagenherstellers Senvion bedingten Verzögerungen beim Bau des Offshore-Windparks Borkum II abgelehnt. Eine Trianel-Sprecherin bestätigte gestern auf Nachfrage den Sachverhalt. Als erstes hatte die Fachzeitung "Energate" darüber berichtet.

Der Bundesrat hatte im Entwurf zum EEG 2021 dafür plädiert, die Degression auch für Offshore-Windparks außer Kraft zu setzen, die aufgrund einer Herstellerinsolvenz erst im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden konnten. Ab 2021 ist diese Regelung ohnehin im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgesehen.

Regierung: "Ausnahme würde nur einen Windpark betreffen"

Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag der Länderkammer ab. "Eine Aussetzung dieser Degression ist nicht geboten. Diese würde nach Kenntnis der Bundesregierung nur einen einzigen Windpark betreffen", heißt es in dem Sitzungsprotokoll des Bundestages. Alle anderen Offshore-Windparks, die noch eine gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem EEG 2014 beanspruchen, hätten ihre Anlagen bereits 2019 in Betrieb genommen.

Den Projektierern sei das Risiko der Degression daher bei der Planung bewusst gewesen und sie hätten langfristig Vorkehrungen zur Fristeinhaltung treffen können, heißt es weiter.

Trianel-Chef Sven Becker war entsprechend enttäuscht über die Entscheidung. "Eine Härtefallregelung, die nur zukünftige Projekte betrifft, den Präzedenzfall, der diese Regelung initiiert hat, aber ausklammert, erschüttert das Vertrauen der kommunalen Investoren gegenüber der Politik", so Becker.

16 Windräder gingen erst 2020 ans Netz

Die Stadwerkekooperation hatte aufgrund der Senvion-Pleite unverschuldet die Hälfte der rund 32 Windkraftanlagen erst im ersten Halbjahr dieses Jahres installieren können. Diese rutschen deshalb in die nächste Degressionsstufe der EEG-Vergütung und erhalten für die Stromeinspeisung 1ct/kWh weniger. In Summe beziffert Trianel den nun entstandenen wirtschaftlichen Schaden auf 61 Mio. Euro.

Die Bundesregierung hatte bereits im ersten offiziellen Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz im November 2019 eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vorgesehen, die wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden konnten. Im Sinne einer Gleichbehandlung hatte sich Trianel für eine entsprechende rückwirkende Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte eingesetzt. (hoe)

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