Bild: © Thüga

Herr Riechel, wie bewerten Sie die Diskussion um den §14a EnWG, der schon seit Jahren zwischen Energiewirtschaft und Automobilbranche schwelt?
Die Diskussion rund um die Ausgestaltung des Paragraphen §14a EnWG läuft – bislang ergebnislos - in der Tat schon lange, um genau zu sein seit mehr als einem Jahrzehnt. Das ist in Summe sehr unbefriedigend. Vor allem weil wir ein solches Instrument in Zeiten von immer mehr und potenziell steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektroautos dringend bräuchten, um - neben dem klar notwendigen Netzausbau - die Flexibilitäten im System heben zu können. Am Ende würden davon vor allem die Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil über das Zusammenspiel von Netzausbau und der Hebung von Flexibilitäten im Verteilnetz mehr Anwendungen schneller ans Netz angeschlossen werden können (Anschlussgarantie) und gleichzeitig die Versorgungssicherheit weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet werden kann. Thüga unterstützt daher das von der BNetzA im Eckpunktepapier vorgestellte Modell zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.

Inzwischen haben sich auch Verbraucherzentrale, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft und der Bundesverband Wärmpumpen auf die Seite der Argumente der Automobilbranche geschlagen. Befürchtet wird etwa, dass das Drosseln von E-Ladestationen und Wärmepumpen Einschränkungen bei den Verbrauchern bringt und somit die Akzeptanz leidet. Sind für Sie diese Argumente nachvollziehbar?
Wirklich nachvollziehbar sind die Argumente für uns nicht. Da ist auch viel Panikmache dabei. Letztendlich droht sich damit auf schmerzliche Weise die Debatte aus 2021 zu wiederholen. Dies ist jedoch wegen der zwischenzeitlich weiter verlorenen Zeit, noch mehr als damals, der schlechtmöglichste Zustand und Zeitpunkt für alle. Die von Teilen der Automobilbranche und anderen Akteuren getriebenen Argumente schüren zu Unrecht Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kontrolle über den Einsatz ihres Fahrzeugs an den Verteilnetzbetreiber abgeben zu müssen. Das wäre bei Umsetzung des BNetzA-Vorschlages aber gar nicht der Fall. Unser Ziel ist es, das Netz so schnell wie möglich auszubauen und dimmende Eingriffe von Seiten der Netzbetreiber auf das Mindeste zu begrenzen. Zudem sollen Kundinnen und Kunden selbstverständlich auch marktorientiert ihre E-Mobile laden und Häuser heizen können, wenn z.B. grüne Energie aus Wind und Sonne im Überfluss vorhanden und dadurch besonders günstig und klimaneutral ist.

Die aktuelle Debatte sollte wieder auf eine rationale Ebene zurückgeführt werden.

Als Lösung bringen die Verbände variable Netzentgelte ins Spiel. Wie kann man sich diese Lösung vorstellen und würden diese Maßnahmen helfen und warum (nicht)?
Bei variablen Netzentgelten gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten. Das reicht von dynamischen Netzentgelten, deren Höhe sich an der tatsächlichen Auslastung der Netze in Echtzeit orientieren, bis hin zu statischen Zeitfenstern, in denen je nach prognostizierter Last höhere oder niedrigere Netzentgelte für den Letztverbraucher zur Anwendung kommen. Hierdurch sollen Anreize für Verbraucher gesetzt werden, steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorwiegend in lastschwachen Zeiten zu betreiben.

Was sich erst einmal verlockend anhört, erweist sich bei genauerer Betrachtung aber kurzfristig nicht als geeignetes Instrument, den zügigen Hochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen zu gewährleisten. Insbesondere was dynamische Netzentgelte angeht fehlt es vielerorts an der erforderlichen Technik, die Belastung des Netzes in Echtzeit „sichtbar“ zu machen. Dies jedoch ist die Voraussetzungen die Netzentgelte an die Netzauslastung anzupassen. Zudem haben viele Studien gezeigt, dass das Potential für Lastverschiebungen zumindest aktuell noch sehr gering ist. Vielmehr ist es so, dass preisgesteuerte Zu- und Abschaltvorgänge von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu hohen Gleichzeitigkeiten und damit Problemen bei der Netzstabilität führen. Fraglich ist außerdem, ob eine Reduzierung des Netzentgeltes auch zur gewünschten Verhaltensänderung des Letztverbrauchers führt, da das Netzentgelt zuletzt nur ca. 20 Prozent des vom Endkunden zu zahlenden Strompreises ausgemacht hat. Dieser wird jedoch auch stark durch andere Faktoren wie beispielsweise die Beschaffungskosten und staatliche Abgaben und Steuern beeinflusst. Zudem wären sowohl Netzbetreiber als auch Letztverbraucher mit großen Nachteilen hinsichtlich der Stabilität der Netzentgelte konfrontiert, ganz abgesehen von dem mit variablen Netzentgelten einhergehenden Umsetzungsaufwand.

Dies soll aber nicht heißen, dass variable Netzentgelte grundsätzlich ungeeignet seien. Gerade mit zunehmender Elektrifizierung von Endanwendungen und Digitalisierung der Netze könnten variable Netzentgelte zumindest langfristig ein Instrument darstellen, Netzauslastung zu glätten und damit Netzausbau sogar teilweise zu reduzieren. Zum aktuellen Zeitpunkt rechtfertigt der Nutzen den Aufwand in jedem Falle noch nicht. Vielmehr erscheint es kurzfristig sinnvoller, die Elektrifizierung durch einen entsprechenden Netzausbau zu flankieren und dem Netzbetreiber die Möglichkeit zu geben, in kritischen Situationen die Leistung von gewissen Letztverbrauchern vorübergehend zu „dimmen“ (reduzieren), so wie es der aktuelle Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung des § 14a EnWG vorsieht. Aktuelle Untersuchungen zeigen zudem, dass solche Eingriffe nur in wenigen Netzen notwendig wären und das auch nur in wenigen Stunden pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass der Kunde hiervon überhaupt nichts mitbekommt und auf keinerlei Komfort verzichten muss.

Inzwischen schlagen der VDA und BDH in ihrem vergangenen Positionspapier moderatere Töne an. Man habe gemeinsame Schnittmengen aller Beteiligten erkannt, heißt es. Ist jetzt eine Lösung in Sicht und wenn ja, wie könnte diese aussehen?
Wenn dies zu einer Versachlichung der Debatte beiträgt, ist das sicherlich zu begrüßen.

Wie oben bereits dargelegt, sind wir der Ansicht, dass der Erstvorschlag der BNetzA im Eckpunktepapier bereits sehr gut geeignet wäre, dass Thema der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kurzfristig umzusetzen. Vor diesem Hintergrund sehen wir nur wenige Punkte, die im Rahmen des Festlegungsverfahrens noch angepasst werden müssten.


Die BNetzA erwägt, die Netze für die zu erwartende Maximallast auszubauen, ist das die richtige Lösung bzw. ist so etwas überhaupt zu wirtschaftlichen Kosten realisierbar?
Das ist ein elementarer Punkt. Im Vorschlag der BNetzA erfolgt nach jedem steuernden Eingriff die Notwendigkeit zur Anpassung der Netzausbauplanung und letztendlich des tatsächlichen Ausbaus. Am Ende müsste das Netz dann auf die letzte Kilowattstunde ausgelegt sein.

Auch wir sehen Netzausbau als Gebot der Stunde, um sowohl die zunehmende EE-Erzeugung als auch die steigende Zahl an neuen Verbrauchseinrichtungen bestmöglich und schnell anschließen und ins Netz integrieren zu können. Allerdings dürfte es nach unserer Einschätzung am Ende – also im Zielszenario – sinnvoller sein, zu einem Optimum aus Netzausbauniveau und weiterhin möglicher Flexibilitätsnutzung zu kommen. Das Netz würde im Zielszenario dann nicht auf 100% ausgebaut, sondern bspw. auf 90% von Last und Erzeugung und der verbleibende Rest würde über die Nutzung von Flexibilitäten ins Gleichgewicht gebracht (Speicherung u/o. Lastverschiebung über die Zeit). Ein solches Optimum wäre am Ende volkswirtschaftlich günstiger als das Netz auf 100% auszulegen und nur für eine Übergangszeit viel Aufwand und Finanzmittel in die Nutzung von Flexibilitäten zu investieren, die im Zielszenario dann nicht mehr benötigt würden.

Im Übrigen werden auch in anderen Bereichen die Infrastrukturen aus Kostengründen nicht auf 100% ausgelegt, man denke hier beispielsweise an Straßen- oder Schienennetze, wo in Stoßzeiten durchaus Staus und Überfüllung in Kauf genommen werden. Im Stromnetz hätten wir jedoch den Vorteil, dass mit Hilfe der Flexibilitäten eine Verlagerung von Teilen des Verbrauchs - ohne Komforteinbußen – in Niedriglastzeitfenster möglich wird.

Die Fragen stellte Stephanie Gust

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