Die Bundesregierung hat jüngst ihre Klimaziele verschärft – für den Erneuerbaren-Ausbau bedeutet das einen deutlich höheren Zubau als ohnehin schon erforderlich wäre. Dabei krankt die stärkste Kraft der regenerativen Quellen, die Windkraft, nach wie vor an der zähen Genehmigungspraxis. Die Stiftung Klimaneutralität plädiert daher für ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz – ganz nach dem Vorbild des Wind-auf-See-Gesetzes, das technologiespezifisch den Ausbau der Offshore-Windkraft regelt.
Konkret schlägt die Berliner Stiftung vor, die Genehmigungsverfahren aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herauszulösen und in ein eigenes Gesetz zu überführen. Letzteres sieht vor, dass über Anträge künftig innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Vollständigkeit der Unterlagen entschieden werden muss. Für Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung soll eine Frist von 22 Wochen gelten.
Digitalisierung massiv vorantreiben
Liegt bei Fristende keine Entscheidung vor, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Gegenüber dem Antragsteller muss die zuständige Behörde binnen sechs Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigen oder entsprechende Nachbesserungen verlangen. Nach der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags dürfen keine Nachforderungen mehr stattfinden.
Außerdem soll das Wind-an-Land-Gesetz für eine digitale Abwicklung der Genehmigungsverfahren sorgen. Anträge werden elektronisch gestellt und das gesamte Verfahren inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung digital durchgeführt.
3H statt 10H
Eine der größten Hürden der Windkraft sind derzeit die restriktiven Abstandsregeln in einigen Bundesländern, darunter Bayern mit seiner 10H-Regel. Hier soll es keine Länderöffnungsklausel mit einem maximalen Mindestabstand von 1000 Metern mehr geben, sondern bundesweit einheitliche Regeln. Der Abstand soll laut der Stiftung Klimaneutralität auf das Dreifache der Anlagenhöhe (3H) festgesetzt werden, beim Repowering auf 2H.
Um den Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere zu vereinfachen, sollen solche Vorhaben immer genehmigungsfähig sein, gegebenenfalls mit Schutzmaßnahmen.
145 GW bis 2045
Laut den Hochrechnungen der Berliner müssten bis 2045 etwa 145 GW an Windkraftleistung installiert sein, um Klimaneutralität für das ganze Land zu erreichen. Bis 2030 wären das umgerechnet 80 GW installierte Windkraftleistung. (lm)


