Strom

Was passiert mit alten Windkraftanlagen?

Über eine Umfrage hat die Fachagentur Windenergie an Land ausgelotet, welche Möglichkeiten Windturbinen-Betreiber haben, deren Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
26.03.2018

Die Fachagentur Windenergie an Land hat eine Studie veröffentlicht, die mögliche Optionen der Betreiber evaluiert hat, deren Turbinen ab 2020 aus der EEG(Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Vergütung fallen. Die Daten basieren auf einer Umfrage von 106 Betreibern mit einem Portfolio von 5035 Windturbinen (9160 MW).

Die Ergebnisse der Auswertung sind ernüchternd: Ein Repowering wird nur für einen Teil der Bestandsanlagen möglich sein, schreiben die Autoren Jürgen Quentin, Dirk Sudhaus und Marike Endell. Auch der Weiterbetrieb der Anlagen wird unter den derzeitigen Voraussetzungen nur für einen sehr geringen Anteil der Anlagen wirtschaftlich darstellbar sein. Dies ließe sich allerdings durch politische Maßnahmen, wie die Einführung eines (nationalen) Mindestpreises für Kohlendioxid-Emissionen der Stromerzeugung oder die Stilllegung von CO2-intensiven Kohlekraftwerken, verändern, schreiben die Autoren.

16 GW bis 2025

Die Förderung für die Stromerzeugung läuft Ende 2020 für die ersten Windenergieanlagen aus. Zur Jahresmitte 2017 waren in Deutschland über 28 000 Windturbinen (onshore) mit einer Erzeugungsleistung von rund 50 000 MW in Betrieb. Fast die Hälfte dieser Erzeugungskapazität wurde vor 2010 installiert (23 500 MW). Bis Ende 2017 dürften bereits mehr als 3400 Anlagen mit mindestens 2,6 GW Leistung zurückgebaut worden sein, schätzen die Autoren. Bis 2020 werden insgesamt rund vier GW Anlagenleistung betroffen sein. Bis Ende 2025 sind es bundesweit rund 16 GW – etwa 2,4 GW pro Jahr.

Haben Betreiber bislang eine Windenergieanlage abgebaut, so wurde sie meist durch eine neue ersetzt. Im Durchschnitt verdoppelte sich dabei die Erzeugungskapazität. Für Repowering-Vorhaben, die noch bis 2020 durchgeführt werden sollen, liegt der Leistungssteigerungsfaktor lediglich bei 1,5. Die Auswertung der Umfrage zeigt, dass zwischen 32 und 47 Prozent der Windenergieleistung, die zwischen 2021 und 2025 das Förderende erreicht, ein Anlagenersatz am Standort verwehrt bleibt. Dem Repowering stehen hauptsächlich planungsrechtliche Gründe entgegen, erläutern die Autoren.

Viele wollen weitermachen

Die Umfrageteilnehmer sind ganz überwiegend gewillt, ihre Altanlagen weiter zu betreiben, wenn sich dies wirtschaftlich darstellen lässt. Drei Viertel der Befragten erwarten Weiterbetriebskosten zwischen 3,5 und 5,0 Cent pro kWh. Der Abgleich dieser Kostenerwartung mit den für die zu Beginn des kommenden Jahrzehnts prognostizierten Marktwerten für Windstrom, lässt für die meisten Altanlagen keinen kostendeckenden Weiterbetrieb erwarten, prognostizieren die Autoren.

Wird für den in der Altanlage erzeugten Strom kein anderes Vermarktungsmodell gefunden, ist dieser über den Spotmarkt (Day-Ahead- beziehungsweise Intraday-Handel) an der Strombörse zu vermarkten. In der Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber für die Jahre 2018 bis 2022 wird mit leicht steigenden Strompreisen im Jahr 2021 gerechnet, die sich in einem Prognosekorridor von 28,04 bis 32,94 Euro pro MWh bewegen. Nachdem hohe Windstromeinspeisungen zu sinkenden Großhandelspreisen an der Börse führen, ist der Marktwert für Windstrom grundsätzlich niedriger, erläutern Quentin, Sudhaus und Endell. Der Jahresmarktwert für das Jahr 2018 wird auf 83 Prozent (»Trend-Szenario«) des Börsenpreises prognostiziert, im Szenario mit mehr Windstrom (»Oberes Szenario«) sinkt dieser Faktor auf etwa 76 Prozent.

Marktwert liegt bei 2,77 Cent pro kWh

Der Marktwert für Windstrom lag im Jahresmittel 2017 bei 2,77 Cent pro kWh. Prognosen für die Entwicklung der Marktwerte des Windenergiestroms zeigen für die kommenden Jahre eine sinkende Tendenz, so die Autoren. Für das Jahr 2021 werden Marktwertfaktoren zwischen 77 und 85 Prozent für Strom aus Windenergieanlagen an Land vorausgesagt. Diese Werte auch für das Jahr 2022 angesetzt, lassen die in der Mittelfristprognose angenommenen Börsenstrompreise in den Jahren 2021 und 2022 eine Erlössituation erwarten, die unterhalb der Werte der letzten Jahre liegt, erläutern die Autoren.

Die nach Wind-Guard erforderlichen Erlösanforderungen von 2,64 bis 4,07 Cent pro kWh für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb in der dritten Dekade würden in den nächsten Jahren größtenteils nicht erreicht, so das Fazit der Windexperten. Vermutlich könnten auf dieser Basis nur 20 bis 25 Prozent der Windenergieanlagen weiterbetrieben werden, die gemäß Umfrageergebnissen im unteren Kostenbereich liegen.

Die Studie liegt auf den Seiten der Fachagentur Windenergie an Land zum Download bereit. (al)