Die vergangenen Monate haben die Spitzenverbände der Energiewirtschaft und Kommunen, darunter der VKU, BDEW und BWE, unter der Initiative der FA Wind an einem Mustervertrag gearbeitet, der die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windparks regelt. Unterstützt wurde der Arbeitskreis von Becker, Büttner, Held.
Das novellierte EEG gibt Anlagenbetreibern die Möglichkeit, Standortkommunen an der Wertschöpfung ihrer Windkraftanlagen zu beteiligen oder auch vergünstigte Stromtarife für Bürger in den betroffenen Gemeinden anzubieten.
So universell anwendbar wie möglich
Der vorliegende Mustervertrag regelt detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung des Paragraphen 36k EEG 2021. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektenwicklung, vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.
Zusätzlich gibt es eine Verpflichtungserklärung, die schon während der Flächensicherung genutzt werden kann, um es Anlagenbetreibern zu ermöglichen, noch früher auf die Kommunen zugehen zu können. Ziel des Arbeitskreises war es, einen möglichst allgemein anwendbaren und breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen könne, so die FA Wind. (lm)



