Strom

Windparks: Weniger Blinken ist bald Pflicht

Das Energiesammelgesetz sieht eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windrädern vor. Transponder sollen alternativ zum Dauerblinken eingesetzt werden. Doch die Vorschriften müssen noch geändert werden.
11.01.2019

Transponder sollen Flugsicherheit gewährleisten und genervte Anwohner vom Dauerblinken der Windräder entlasten.

Sobald es dunkel wird, ist von Windparks nicht mehr als ein rotes Blinken zu sehen. Was für die Flugsicherheit unabkömmlich ist, geht vielen Anwohnern gehörig auf die Nerven. Das Energiesammelgesetz hat sich dieses Interessenskonflikts angenommen – Transponder sollen den Luftverkehr sicher halten und Akzeptanzprobleme der Windkraft abbauen.

Künftig sollen Windturbinen mit über 100 Metern Höhe zu einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) verpflichtet werden. Statt des Dauerblinkens, sollen die Anlagen nur dann rot aufleuchten, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Ein…

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