In Bayern werden immer weniger Windkraftanlagen beantragt. Das Bild zeigt einen Windpark in der Region Wilpoldsried.

In Bayern werden immer weniger Windkraftanlagen beantragt. Das Bild zeigt einen Windpark in der Region Wilpoldsried.

Bild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die nordrhein-westfälische Landesregierung reagiert auf die Kritik an dem geplanten 1000-Meter-Abstand für Windräder - und lässt Ausnahmeregelungen durch die Kommunen zu. Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Windräder auch näher als 1000 Meter an Wohngebäude heranrücken zu lassen, erläuterte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch. Grundsätzlich werde es aber einen Schutzabstand von 1000 Metern zu bestimmten Wohngebieten geben.

In einigen Kommunen gebe es den Wunsch, die Windkraft auszubauen, sagte Scharrenbach. Dies wäre mit der ursprünglich vorgesehenen «10-Wohngebäude-Regelung» verhindert worden. Deshalb sei sie aus dem vom Landeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gestrichen worden. Die Regelung sah vor, dass der 1000-Meter-Abstand bei Wohnbebauungen ab 10 Häusern greifen sollte. Dagegen hatte es heftige Kritik gegeben.

Stärkung der Kommunen

Die Kommunen sollen nun selbst entscheiden können, ob sie mit einer Außenbereichssatzung für diese Gebiete den 1000-Meter-Abstand einführen wollen oder nicht. Die jetzt gefundene Lösung stärke die kommunale Planungshoheit, sagte Scharrenbach. Die Neuregelung solle im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Wohnbevölkerung und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie sorgen, betonte die Ministerin. Der Gesetzentwurf kommt jetzt zur Beratung in den Landtag.

Restriktiv bleiben die Vorgaben für Windräder im Wald. «Es bleibt bei der zurückhaltenden Haltung» sagte Scharrenbach. Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien werde aber überprüft, «ob und inwieweit Änderungen erforderlich sind». Auch andere Bundesländer mit einem so niedrigen Waldanteil wie NRW sähen keinen Ausbau der Windenergie im Wald vor. (dpa/lm)

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