Projektentwickler müssen sich nun in Brandenburg mit einem neuen Windkrafterlass auseinandersetzen.

Projektentwickler müssen sich nun in Brandenburg mit einem neuen Windkrafterlass auseinandersetzen.

Bild: © Petra Bork/Pixelio

Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres für Onshore-Windanlagen eröffnet. Ihr Volumen liegt bei rund 670 Megawatt. Im – überwiegend norddeutschen – Netzausbaugebiet können rund 222 Megawatt den Zuschlag erhalten. Die Gebote müssen bis zum 2. Mai um Mitternacht bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Die Obergrenze für Gebote liegt bei 6,3 Cent/kWh, bezogen auf den Referenzstandort. Höhere Werte werden automatisch ausgeschlossen; diejenigen mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Bürgerenergiegesellschaften sind privilegiert; sie bekommen alle die Förderung des letzten und damit höchsten Zuschlags, der noch erteilt wurde.

Anlagen müssen genehmigt und registriert sein

Wichtig ist – das gilt inzwischen auch für Bürgerenergiegesellschaften –, dass die Windanlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April registriert wurde. Das Ausschreibungsverfahren gilt für alle ab 2017 neu in Betrieb genommenen Windräder mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt. Dafür gibt es im Jahr 2018 insgesamt vier Ausschreibungsrunden. (wa)

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