Wird im Rahmen eines Mieterstromprojekts oder eines Quartierskonzepts ein Stromnetz errichtet, gilt das nicht als Kundenanlage, sondern als Verteilnetz, das der Regulierung unterliegt.

Wird im Rahmen eines Mieterstromprojekts oder eines Quartierskonzepts ein Stromnetz errichtet, gilt das nicht als Kundenanlage, sondern als Verteilnetz, das der Regulierung unterliegt.

Bild: © finecki/Adobe Stock

Kommunen können ab sofort wieder Zuschüsse für die Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen in Quartieren beantragen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW nehmen die Förderung zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung in Städten und ländlichen Räumen erneut auf. 

Für das Jahr 2025 stehen dafür 75 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die Energieeffizienz in Quartieren zu steigern und die kommunale Wärmewende voranzubringen.

Wachstumsimpuls für die lokale Wirtschaft

Bereits 1800 Quartiere seien in der Vergangenheit gefördert worden, teilt die KfW mit. Die Mittel ermöglichten Investitionen in die Dekarbonisierung des Gebäudebestands, den Ausbau und die Modernisierung der Energieversorgung sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Mit dem Neustart sollen Kommunen ihre Wärmeplanung schneller in konkrete Projekte überführen. 

"Mit der Förderung helfen wir Kommunen gleich zweifach", erklärt Melanie Kehr, KfW-Vorständin für inländische Förderung. "Wir unterstützen die Planung energetisch intelligenter Quartiere und die Einstellung qualifizierten Personals für die Umsetzung. Das beschleunigt die Wärmewende und setzt Wachstumsimpulse für die lokale Wirtschaft."

Neu sind verbesserte Konditionen: Finanzschwache Kommunen erhalten künftig bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderzeitraum für das begleitende Sanierungsmanagement wird auf fünf Jahre verlängert, der Höchstbetrag steigt auf 400.000 Euro. Die Antragstellung für das Programm "Energetische Stadtsanierung – Zuschuss" ist ab sofort bei der KfW möglich. (wa)

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