Von Pauline Faust
Die kommunale Wärmeplanung läuft auf Hochtouren. Eine Analyse des BDEW zeigt, dass nahezu alle Kommunen (98 Prozent) mit mehr als 45.000 Einwohnern bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen haben.
Laut Bundesgesetz müssen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für seine Erhebung hat der BDEW sich an der Marke 45.000 in Anlehnung an die EU-Energieeffizienzrichtlinie orientiert.

Der Stand der Wärmplanung laut BDEW-Recherche (Stand: Dezember 2024).
Bild: © BDEW
"Eine gute Nachricht zu Jahresbeginn: Die Wärmeplanung kommt voran," erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften."
Zudem sollten bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen einem Wärmewende-Check zu unterziehen und entsprechend weiteentwickelt werden, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können.
Sinnvoll sei es hier, die einzelnen Instrumente zusammenzudenken und ein konsistentes Wärmepaket zu schnüren – bestehend aus einer Erhöhung des BEW-Fördervolumens, einer ausbalancierte AVBFernwärmeverordnung und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung.
"Es braucht jetzt ein komplettes und konsistentes Wärmepaket", schließt Andreae.



