Die staatliche Förderung für neue Wärmepumpen sinkt.

Die staatliche Förderung für neue Wärmepumpen sinkt.

Bild: © Stadtwerke Bochum

Ab sofort gelten neue Regeln für die staatliche Förderung von Wärmepumpen. Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Es gibt spürbare Einschnitte, aber auch neue soziale Komponenten.

Die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Doch die Höchstgrenze der anrechenbaren Investitionskosten sinkt: Beim Einfamilienhaus können künftig statt bisher 30.000 Euro nur noch 28.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden. Das reduziert den maximal möglichen Zuschuss entsprechend.

Förderung hängt von Einkommen ab

Gleichzeitig staffelt sich die Förderung stärker nach Einkommen – und das in drei Stufen statt bisher einer. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis zu 30.000 Euro steigt der Einkommensbonus auf 40 Prozent. Bislang waren es 30 Prozent. Wer zwischen 30.000 und 40.000 Euro verdient, erhält weiterhin 30 Prozent.

Neu ist eine dritte Stufe: Haushalte mit einem zvE zwischen 40.000 und 50.000 Euro bekommen noch 10 Prozent Einkommensbonus. Bisher gingen sie leer aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) betont, die Förderung werde damit "noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet".

Familien mit minderjährigen Kindern profitieren zusätzlich: Lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das zvE für die Förderberechnung rechnerisch um 10.000 Euro – nachgewiesen per Meldebescheinigung. Damit rutschen Familien leichter in eine günstigere Einkommensstufe. Insgesamt ist der Zuschuss auf 21.000 Euro gedeckelt.

Die förderfähigen Ausgaben sinken zudem nicht nur einmalig, sondern schrittweise: Alle sechs Monate werden sie um weitere 750 Euro abgesenkt. Damit schmelzen sie von heute 28.000 Euro bis auf 22.000 Euro Ende 2030 ab. Wer früher handelt, sichert sich also höhere Fördersummen.

Abgeschafft werden gleich mehrere Zuschläge. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt ersatzlos. Auch der Emissionsminderungszuschlag fällt weg.

Deutlich sinkt auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus, der Eigentümer bislang dazu anreizen sollte, zügig vom fossilen Heizen auf klimafreundliche Systeme umzusteigen. Er reduziert sich von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 soll er dann halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um weitere vier Prozentpunkte sinken und ab dem 1. August 2028 vollständig wegfallen.

Natürliche Kältemittel werden Pflicht

Eine neue technische Anforderung betrifft das Kältemittel: Künftig werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die natürliche Kältemittel einsetzen – etwa Propan oder CO₂. Fluorierte Kältemittel (sogenannte F-Gase), die bislang in vielen Geräten verbreitet sind, erfüllen diese Bedingung nicht mehr. Bereits seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem: Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens zehn Dezibel unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Ein weiteres neues Element ist für das erste Quartal 2027 geplant: Dann soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen eingeführt werden, die innerhalb der EU gefertigt wurden. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Geräte aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bereits in der Planungsphase die Herkunft des Geräts zu berücksichtigen.

Wer bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr eine Bestätigung zum Antrag (BzA) der KfW vorliegen hatte, kann diese noch sechs Monate lang nutzen – allerdings dann zu den neuen, verschlechterten Förderbedingungen. Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.

Anders verhält es sich bei Technischen Projektbeschreibungen (TPB) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Ungenutzte TPB, die bis zum 20. Juli nicht eingereicht wurden, verlieren ihre Gültigkeit.

Verbraucherschützer: Wärmepumpe bleibt attraktiv

Trotz der Einschnitte empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, beim Heizungstausch weiterhin auf erneuerbare Systeme zu setzen. "Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben auch nach dem 21. Juli attraktiv", sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. "Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse."

Grundsätzlich sieht die Verbraucherzentrale NRW die Wärmepumpe weiterhin als zukunftssichere Heiztechnologie: Die Geräte arbeiteten effizient, nutzten überwiegend erneuerbare Energiequellen und senkten die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

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