Die Biomasse-Ausschreibung bringt die Branche regelmäßig zur Verzweiflung, denn jedes Mal ist sie hoffnungslos überzeichnet. Dabei geht es kaum um den Zubau von neuen Anlagen, sondern fast ausschließlich um die Anschluss-Vergütung für Bestandsanlagen, die am Ende ihres 20-jährigen Förderzeitraums stehen. Von einem „ausgeprägten“ Wettbewerb spricht die BNetzA in Anbetracht des jüngsten Ausschreibungsergebnisses – Branchenverter:innen sehen hingegen eine Gefährdung der Energiewende.
Der Gebotstermin zum 1. April war mit 788 eingereichten Geboten und einer Menge von 742 MW mehr als dreifach überzeichnet. Ausgeschrieben waren 240 MW. Nur acht Gebote in einem Umfang von 11 MW entfielen auf Neuanlagen, der Rest waren Bestandsanlagen. Letztlich konnten 263 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 243 MW bezuschlagt werden, teilt die BNetzA mit. 9 MW davon gingen an Neubau-Projekte.
EEG 2023 als schleichender Abschied von der Biomasse
Aus Sicht des Hauptstadtbüros des Branchenverbandes Bioenergie (BBE) kommt das Ergebnis einer Farce gleich. „Leider war es zu erwarten, dass die Biomasse-Ausschreibung erneut so deutlich überzeichnet ist. Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem EEG 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte. Mehr und mehr Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, bekommen endgültig keinen Zuschlag für eine Anschlussvergütung und müssen nun stillliegen. So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende,“ kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Ergebnisse.
Mit der letzten EEG-Novelle wurde beschlossen nicht nur das Ausschreibungsvolumen ab diesem Jahr schrittweise abzuschmelzen, auch die Ausschreibungstermine wurden reduziert. Bis 2025 finden jährlich zwei Runden statt, danach nur noch eine pro Jahr.
Nur 42 Porzent der befragten Anlagenbetreiber haben Zuschlag bekommen
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,16 ct/kWh bis 18,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,80 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 18,28 ct/kWh betragen. Auch wenn das jüngst verabschiedete Solarpaket die Südquote temporär aussetzen will, galt die Privilegierung für Regionen südlich der Main-Linie in dieser Ausschreibungsrunde noch. Die Hälfte der ausgeschriebenen Menge wurde an dortige Projekte vergeben.
Was der erbitterte Kampf um die Anschlussförderung für Bestandsanlagenbetreiber bedeutet, zeigt eine aktuelle Umfrage des Fachverbandes Biogas unter seinen knapp 3200 Mitgliedern. 540 Mitglieder haben teilgenommen. 212 Betreiber hatten bereits an einer Ausschreibung teilgenommen, davon 127 einmal (60 Prozent), 65 zweimal (31 Prozent) und 20 dreimal oder häufiger (9 Prozent). Nur 42 Prozent haben bislang einen Zuschlag erhalten.
Mehr als ein Viertel will Wärme ohne EEG-Anschlussvergütung nicht nutzen
307 Betreiber planen, erstmals oder nochmals an einer Ausschreibung teilzunehmen, so die Umfrage. 88 wollen ihre Anlage stilllegen (16 Prozent der Befragten). Für 151 Biogasanlagen bedeutet das Ende der EEG-Vergütungszeit auch das Ende der Wärmenutzung – also für mehr als ein Viertel. Weniger als 10 Prozent könnten ihre Wärmeversorgung auch ohne EEG-Vergütung aufrechterhalten. 13 Prozent der Betreiber planen einen Wechsel in die Biomethan-Aufbereitung. Von den 540 Biogasanlagen haben 89 Prozent eine Wärmenutzung und versorgen öffentliche Liegenschaften und Wärmenetze.
„Wir können es uns nicht leisten, auf dieses Potenzial zu verzichten“, mahnt der Präsident des Fachverbandes Biogas, Horst Seide. Viele Orte in ganz Deutschland haben bei der vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung auf Biogasanlagen gebaut. „Wenn die Biogaswärme, die bei der Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken eh anfällt, nicht mehr zur Verfügung steht, wird es an vielen Stellen schwer werden mit der Umsetzung der Wärmewende“, sagt Seide. Und fordert: „Die Biogasbranche braucht dringend eine verlässliche Perspektive – sonst verlieren wir nicht nur flexible Leistung im Stromsektor, sondern auch sehr viel Wärme im ländlichen Raum.“ Dafür müsse umgehend das Ausschreibungsvolumen auf 1800 MW pro Jahr erweitert und der Flexzuschlag auf 120 Euro je kW erhöht werden. (lm)



