Die Energiewende braucht nicht nur deutlich mehr klimafreundliche Erzeugungskapazitäten, sondern auch Speicher- und Flexibilitätsoptionen, um zu Spitzenlastzeiten, und wenn Wind und Solar nicht genug Strom erzeugen für Versorgungssicherheit zu sorgen und die Sektorenkopplung voranzutreiben. Genau hier möchte die KWK-Branche künftig ihren Platz finden.
In einem Positionspapier fordert der B.KWK daher die Aufnahme der KWK-Technologie in die Kraftwerksstrategie. So soll zur Effizienzsteigerung bei der Nutzung der eingesetzten Brennstoffe ein Mindest-Gesamtnutzungsgrades von 80 Prozent für alle stromerzeugenden Anlagen, die brennstoffbasiert arbeiten, gelten.
Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie nicht geeignet für KWK
Ein weiterer Aspekt, den es laut Verband zu verankern gilt, ist die Dezentralität von Kraftwerken. Durch den vermehrten Einsatz dezentraler KWK-Anlagen sollen die Stromnetze entlastet und die Kosten für den Netzausbau gesenkt werden. Damit könnte der Zubau von KWK-Anlagen auch den Rollout von Wärmepumpen und E-Mobilität beschleunigen.
Darüber hinaus stellt der B.KWK in seinem Positionspapier heraus, dass es nicht zielführend sei, den KWK-Zubau über die geplanten Ausschreibungssegmente der Kraftwerksstrategie zu organisieren. Denn es bestünden strukturelle Unterschiede zu anderen Kraftwerkstechnologien, beispielsweise hinsichtlich Anlagenplanung. Stattdessen sollte die Förderung für Neubau und Umrüstung von KWK-Anlagen über ein grundlegend weiterentwickeltes und über 2026 hinaus geltendes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) laufen.
KWKG mit neuer Förderkulisse nötig
Mit Ausrichtung auf klimaneutrale Brennstoffe und gesicherte Leistung zur Residuallastdeckung, sollte die KWKG-Neuauflage eine Säule in der geplanten Kraftwerksstrategie bilden. Das KWKG, das die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung regelt, endet 2026. Dadurch bleiben bereits heute größere Investitionsentscheidungen aus. Auch hier fehle ein grundsätzliches Bekenntnis der Politik zur Kraft-Wärme-Kopplung, moniert der B.KWK.
Mit Blick auf das KWKG schlägt der Verband eine Überarbeit des bisherigen Fördersystems vor. So sollten künftig nur noch Anlagen mit einer netzdienlichen Fahrweise gefördert werden – 70 Prozent der Förderung sollten dabei auf die Investitionskosten entfallen und 30 Prozent auf die Mengenförderung.
Leistungsbezogene statt arbeitsabhängiger Vergütung
Die Gesamtlaufzeit würde dabei auf 10.000 Stunden entsprechend der heutigen Fördersumme von 30.000 Stunden abgesenkt werden. Der Anteil der Investitionsförderung würde verteilt über fünf Jahre bei einer Mindestlaufzeit von 500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr; die 30 Prozent Mengenförderung würden für weitere 500 Stunden pro Jahr entsprechend der angepassten Gesamt-Fördersumme ausgezahlt, sodass jährlich bis zu 1.000 Stunden gefördert werden.
„Es muss Investitionssicherheit für KWK-Anlagen geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstofffähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert. Denn bei rein arbeitsabhängiger Förderung ist die Unsicherheit für Betreiber zu groß, ob das Kraftwerk so viel läuft, dass sich die Investition lohnt. Gleichzeitig sollte eine jährliche Mindestlaufzeit der KWK-Anlagen festgeschrieben werden, als Bedingung, um die Förderung zu erhalten,“ erklärt Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK. (lm)



