Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Bild: © XtravaganT/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Donnerstag die Ergebnisse der beiden Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen und der iKWK-Systeme veröffentlicht. Wobei die Innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Systeme wieder überzeichnet wurden. Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse zum Juni-Gebotstermin.

Bei den KWK-Anlagen wurden zu der ausgeschriebenen Menge von 75 Megawatt 22 Gebote eingereicht, wie die BNetzA mitteilt. Sie haben ein Volumen von 70,521 Megawatt (MW). Hiervon erhielten 21 Gebote mit einem Volumen von 68,521 Megawatt einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wurde dabei nicht ausgeschöpft. Ein Gebot wurde vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Es genügte nicht den formalen Anforderungen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,70 ct/kWh bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,22 ct/kWh und ist der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden. Erstmalig wurde auch der maximal mögliche Gebotswert geboten und bezuschlagt.

Innovative KWK-Gebote wieder überzeichnet

Zur ausgeschriebenen Menge von 29,486 Megawatt wurden 13 Gebote mit einem Volumen von 43,761 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wie beim vorangegangenen Gebotstermin überzeichnet. Ein Gebot wurde aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Von den zwölf zulässigen Geboten konnte für acht ein Zuschlag erteilt werden.

Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,50 ct/kWh und 10,98 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,22 ct/kWh. Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werde. Denn es überstieg zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge. Die ausgeschriebene Menge konnte daher mit 26,237 Megawatt nur teilweise ausgeschöpft werden.

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe und damit auch der Fristenlauf erfolgen voraussichtlich im September 2020. Erfolgreiche Bieter werden aber vorab per E-Mail informiert.

Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 statt. Informationen hierzu werden vorab auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bereitgestellt. (gun)

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