Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sorgt weiterhin für heftige Kritik in der Branche. Josef Hasler, Vorsitzender des Vorstands der N-Ergie, sieht die Versorgung mit Fernwärme in Gefahr. Die im Gesetz vorgesehenen Strafzahlungen bei der Verstromung von Erdgas würden deutschlandweit die Wärmeversorgung von Millionen Menschen akut gefährden, warnt der Manager. Das gelte auch für die Stadt Nürnberg, wo Erdgas der Hauptenergieträger für die Fernwärme ist.
Wie Hasler in einer Pressemitteilung betont, sei der Ansatz, Erdgas einzusparen, um die Versorgung der Kunden zu sichern, grundsätzlich der richtige Weg. Allerdings müsse eben alles dafür getan werden, dass es im Winter in allen Wohnungen warm bleibt – auch in denen, die mit Fernwärme beheizt werden.
Hasler fordert Nachbesserungen
„Es ist für mich deshalb völlig unverständlich, warum KWK-Anlagen, sprich Heizkraftwerke im momentanen Gesetzentwurf nicht ausgeklammert sind. Ganz offensichtlich wurden die Fernwärme-Kund*innen vergessen“, erläutert Hasler. Die Politik müsse diesen Fauxpas nun dringend beheben. „Versorgungssicherheit muss für alle gelten!“, macht Hasler unmissverständlich klar.
Josef Hasler führt am Beispiel der Situation in Nürnberg aus, worin das Risiko für die rund 45.000 Wohnungen und Gebäude am Nürnberger Fernwärmenetz konkret besteht: „Wir sind für Notfälle gerüstet und können den Betrieb unserer Heizkraftwerke auf leichtes Heizöl umstellen – aber diese Fahrweise ist lediglich für einen überschaubaren Zeitraum vorgesehen, nicht für einen ganzen Winter.
Große Probleme bei der Umsetzung
Für das Herzstück der Fernwärmeversorgung in Nürnberg, das Heizkraftwerk in Sandreuth, müsste N-Ergie eine durchgängige Versorgung via LKW aufbauen. Laut Hasler würde das konkret bedeuten, dass alle zwei Stunden ein großer Tanklaster Nachschub liefern müsste. „Die volle Leistung des Kraftwerks stünde aber auch dann nicht zu Verfügung. Ebenso wenig wäre ein Dauerbetrieb mit Heizöl aufgrund von Immissionsschutz-Auflagen nach aktuellem Stand überhaupt zulässig.“ (amo)



