Die Stadtwerke Neumünster (SWN) zahlen zu viel Gestattungsentgelt an die Stadt Neumünster für Fernwärme. Das hat ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt, wie der Kommunalversorger mitteilt.
Damit muss die Bemessungsgrundlage für die Zukunft neu geregelt werden. Zudem müssen die Partner sich darüber verständigen, wie die Rückforderungsansprüche der SWN beglichen werden. Diese müssen aus rechtlichen Gründen geltend gemacht werden.
Rückforderungen bis 2007
Bei den Rückforderungen handelt es sich um eine Summe von bis zu 20 Mio. Euro seit 2007. "Wir suchen nun gemeinsam mit der Stadt nach einer Lösung, die den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belastet", sagt Michael Böddeker, Geschäftsführer, SWN.
"Die Höhe der Summe und der Zeitraum der Rückforderung sind noch zu prüfen", ergänzt Olaf Tauras, Oberbürgermeister Neumünster. Nach Angaben des Versorgers lagen die Preise der SWN-Fernwärme bisher im Mittelfeld in Schleswig-Holstein.
1,8 Mio. Euro für Fernwärme
Zwischen Stadtwerken und Stadt besteht seit 2005 ein Gesamtkonzessionsvertrag für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Ende 2012 ist der Teil für die Fernwärme neu geregelt worden. Auf dieser Grundlage zahlte SWN im Durchschnitt rund 1,8 Mio. Euro im Jahr.
"Bereits eine durch meine Vorgänger veranlasste Prüfung Anfang 2019 ergab, dass das Entgelt für Fernwärme in diesem Paket zu hoch ist", erklärt Böddeker. Dies veranlasste SWN und die Stadt Neumünster, die Rechtmäßigkeit des vereinbarten Gestattungsentgelts durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen.
Konzessionen für Strom, Gas und Wasser
Die Gutachter empfehlen nun, die Abgabe für Fernwärme von bisher durchschnittlich 1,8 Mio. Euro auf künftig rund 220.000 bis 280.000 Euro pro Jahr zu senken. Die Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Trinkwasser werden von der Änderung nicht tangiert.
Laut Gutachter muss der kommunale Versorger die Rückforderungsansprüche für den überhöhten Fernwärme-Anteil an den Gestattungsentgelten nun geltend machen. Das Gestattungsentgelt für Fernwärme werde bei Privatkunden nicht gesondert ausgewiesen – die Endverbraucherpreise seien nicht berührt.
Situation bei Großabnehmern
"Unsere Fernwärmepreise unterliegen kartellrechtlichen Prüfungen. Sie sind von dort immer als fair und unauffällig testiert worden", erläutert Böddeker weiter. Anders könnte es bei den Fernwärmepreisen für Sondervertragskunden (Großabnehmer) aussehen.
Denn dort werden Preisbestandteile getrennt ausgewiesen. "Hier läuft die sachliche und juristische Prüfung noch. Sicher ist jedoch: Wir sehen uns als Partner unserer Kunden. Entsprechend offen und ehrlich gehen wir miteinander um." (jk)



