Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Bild: © emmi/AdobeStock

Netzbetreiber können die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff noch nicht verlässlich zusichern. Daher können Kommunen bei ihrer Wärmeplanung auch nicht von einer Versorgung von Haushalten und anderen Kleinverbrauchern mit Wasserstoff ausgehen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts München, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis.

Die Gutachter der Kanzlei Günther haben das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dahingehend untersucht, welche Handlungsspielräume Kommunen bei der Bewertung von Wasserstoff im Zuge der kommunalen Wärmeplanung haben.

Wärmeplanung mit Wasserstoff "nicht verantwortbar"

Ohne einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des lokalen Gasnetzes ist eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte nicht verantwortbar, so die Gutachter. Der lokale Gasverteilnetzbetreiber müsse im Fahrplan die hohen Anforderungen des GEG erfüllen und zusichern, dass er die Mehrkosten von Gebäudeeigentümern für Umbauten am Heizsystem übernimmt, sollte die Wasserstoffversorgung scheitern. Steht eine Vereinbarung eines solchen Fahrplans zwischen der Kommune und dem Gasnetzbetreiber nicht verbindlich in Aussicht, kann und muss die Kommune Wasserstoff für Haushalte bereits frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen für unrealistische Lösungen zu verschwenden, empfehlen die Juristen.

Sie verweisen auch darauf, dass Fahrpläne für die Gasnetzumstellung fehlen. Größere Städte müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026, die übrigen Gemeinden bis Mitte 2028 vorlegen. Die Netzbetreiber können die Fahrpläne derzeit noch gar nicht erstellen, da die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden und eine tatsächliche Lieferung des Wasserstoffs nicht sichergestellt werden kann. Die Verfasser des Gutachtens warnen, dass die Fahrpläne realistisch gesehen nicht rechtzeitig vorliegen werden.

Industrielle Lösung trotzdem möglich

Kommunen sollten keine Angst haben, dass sie der industriellen Verwendung von Wasserstoff ungewollt einen Riegel vorschieben, so die Analyse weiter. Das Gutachten betont, dass die Kommunen Wasserstoffnetzgebiete nicht vorsorglich in ihre Wärmepläne oder Satzungen aufnehmen müssen, um ihre lokale Industrie später mit Wasserstoff zu versorgen. Kommunen können unabhängig von der Wärmeplanung Wasserstoffleitungen speziell für die industrielle Nutzung planen, heißt es dort.

Kommunen hätten starke Rechte. Weder Gaskunden, Gasverteilnetzbetreiber noch Gasversorger können verlangen, dass die Kommune Wasserstoffnetzgebiete für Haushalte prüft oder festlegt, betonen die Fachjuristen. Kommunen dürften Fahrpläne zur Umstellung des Gasverteilnetzes sogar ablehnen. Zudem dürfen sie den Planungsdienstleistern vorschreiben, welche Studien und Leitfäden zu verwenden sind. Die entscheidenden Abwägungen müssen sie selbst vornehmen, betonen die Verfasser des Gutachtens die zentrale Rolle der Städte und Gemeinden.

Auf Ausbau der Stromnetze konzentrieren

Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München rät, dass Kommunen nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen sollten, weil es unrealistisch sei, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein werde. „Es ist gut, dass das Gutachten die Kommunen nun auch rechtlich darin bestärkt, die von Gasbranchenverbänden forcierte Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff abzulehnen.“ Kommunen könnten sich so besser auf den Ausbau der Stromnetze und der Fernwärme konzentrieren. Mit einer klaren Ankündigung, dass kein Wasserstoff zum Heizen kommen werde, könnten Kommunen ihre Bürger vor Fehlinvestitionen in H2-ready-Technologie schützen.

Ähnlich argumentiert Andreas Wolter, Bürgermeister der Stadt Köln und Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnisses. Die kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schütze wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen der Kommune, indem sie auf tatsächlich grüne und verfügbare Technologien fokussiere. „Außerdem hat sie einen positiven Einfluss auf lokale Klimaziele, da die Planung und Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten den Ausstieg aus fossilem Gas deutlich verlangsamen könnte.”

Die Verbände versenden ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Ergebnissen der Gutachterlichen Stellungnahme zur Wasserstoffnetzausbauplanung der Kanzlei Rechtsanwälte Günther und Handlungsempfehlungen an über 7000 Kommunen und Kommunalverbände. (amo)

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