Nicht nur wegen des kühleren Wetters haben die Heizkosten in Deutschland im Abrechnungsjahr 2019 angezogen.

Nicht nur wegen des kühleren Wetters haben die Heizkosten in Deutschland im Abrechnungsjahr 2019 angezogen.

Bild: © Sina Schuldt/dpa

Vor gravierenden negativen Folgen für Wärmeversorger, Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaften mit Blick auf die neue Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU im Bereich der Fernwärme und Fernkälte, warnt der neue N-Ergie-Vorstand Markt und Vertrieb, Maik Render. In einer Pressemitteilung wirbt er für den Änderungsantrag, den der Freistaat Bayern im Bundesrat eingebracht hat.

Konkret gehe es um einen Punkt, der kurzfristig und ohne Anhörung der Fachverbände im Referentenentwurf ergänzt wurde: den Wegfall der Regelung nach §18.1 in der bislang gültigen AVBFernwärmeV. Nach dieser dürfe bisher der an einem Wärmezähler gemessene Verbrauch in einem Mehrfamilienhaus über Heizkostenverteiler mit Mietern oder Wohnungseigentümern abgerechnet werden. Künftig müssten diese Kunden – sofern sie ihre Wärme direkt über einen Versorger beziehen – über einen eigenen Wärmezähler verfügen. Dessen Nachrüstung und Betrieb hätten Eigentümer und Mieter zu tragen, heißt es weiter.

"Schmerzpunkt, der nur Verlierer kennt"

"Die neue Fernwärme-Verordnung beinhaltet mit der Streichung von §18.1 einen Schmerzpunkt, der nur Verlierer kennt“, sagt Maik Render. „Um diesen neuen Anforderungen in den aktuellen Fernwärmelieferverträgen gerecht werden zu können, müssten theoretisch allein in Nürnberg rund 45.000 Wohnungen und Gebäude zusätzliche Wärmezähler erhalten. “ 

Abgesehen davon, dass dies in vielen Bestandsobjekten eine massive Änderung von Heizkreisläufen bedeuten würde, die kaum zu bewerkstelligen sei, würde das eine Investitionssumme im dreistelligen Millionenbereich bedeuten. Am Ende würde das auch die Mieten weiter nach oben treiben – ohne einen Mehrwert zu leisten, verdeutlicht der N-Ergie-Vorstand.

Drohender gesetzlicher Schiefstand

Außerdem droht laut Render darüber hinaus ein gesetzlicher Schiefstand. Nach derzeitigem Stand blieben Heizkostenverteiler in Mehrfamilienhäusern weiterhin erlaubt, sofern die Wärmelieferung durch die Eigentümer an die einzelnen Nutzer der Wohnungen erfolgt. Damit stehe eine Ungleichbehandlung im Bereich der Abrechnung im Raum: Für Versorger gälten strengere Standards als für Wohnungsgesellschaften oder Vermieter.

Erheblicher Organisationsaufwand für Eigentümer

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften bedeutete die derzeitige Fassung der neuen Fernwärme-Verordnung erheblichen Organisationsaufwand. Bisherige Vertragsmodelle müssten bei gleichbleibenden Voraussetzungen neu geregelt werden. Ohne den Einbau von Wärmezählern in allen Wohneinheiten müssten sie selbst einen Wärme-Liefervertrag eingehen und die Verbrauchskostenabrechnung selbst organisieren. (hoe)

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