Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Bild: © emmi/AdobeStock

Die im Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) reichen nicht aus, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren. Wie eine von Lichtblick in Auftrag gegebene Studie zeigt, spielt im GEG die Klimabilanz von Energieträgern als Steuerungselement gar keine Rolle. Diese sehen unter anderem vor, ab 2024 neue Heizungen möglichst mit mindestens 65 Prozent Erneuerbare zu betreiben.

Das Architektenbüro ZRS hat im Rahmen der Untersuchung die im GEG angewandten Bilanzierungsregeln am Beispiel verschiedener neuer und sanierter Ein- und Mehrfamilienhäuser auf ihre Klimawirksamkeit analysiert. Das Ergebnis: Mit der derzeitig gültigen Gesetzeslage kann ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 nicht erreicht werden. Auch eine Festschreibung, neue Heizungen möglichst mit 65 Prozent Erneuerbaren zu betreiben, wird demnach das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 verfehlen.

Fossile weiter begünstigt

"Das GEG trägt in aktueller Ausführung zwar dazu bei, den Primärenergiebedarf zu senken - also den energetischen Aufwand, der benötigt wird, um den Energiebedarf eines Hauses zu decken. Es führt aber nicht zum tatsächlichen Ziel der Klimaneutralität, stattdessen begünstigen die Kriterien bisher sogar fossile Energieträger", lässt sich Corine Veithen von Lichtblick in einer Pressemitteilung zitieren. "Auch durch die jetzt vorgeschlagenen Änderungen zu den erlaubten Heizungen wird daran noch nichts Grundlegendes geändert."

Die Energiebilanz von Gebäuden wird im Gebäudeenergiegesetz auf der Basis sogenannter Primärenergiefaktoren (PEF) berechnet. Je niedriger diese Faktoren, desto besser fällt die Energiebilanz eines Gebäudes aus. Fossile Energieträger haben fast alle einen Primärenergiefaktor von 1,1. Für Netzstrom hingegen gilt pauschal ein Faktor von 1,8 - ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom ist laut der Studie schlicht nicht vorgesehen.

Öko-Strom nicht berücksichtigt

Sie vergleicht die CO2-Emissionen und den Primärenergiebedarf verschiedener Gebäudetypen und Heizungssysteme. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass laut derzeitigem GEG die Klimabilanz eines mit Gas-Brennwertkessel beheizten Bestandsgebäudes besser ist als die eines Hauses mit Wärmepumpe. "Wir bauen die falschen Heizungen ein, weil die Klimawirkung fossiler und erneuerbarer Energien nur indirekt und völlig unzureichend im GEG abgebildet wird. Klimaneutraler Strom wird erst gar nicht berücksichtigt", so Veithen.

Der Vergleich mit Berechnungsfaktoren auf Basis von Werten des Umweltbundesamtes bzw. unter Berücksichtigung von Ökostrom (PEF = 0,1 und 50g CO2/kWh) zeigen schon bei Neubaugebäuden das enorme Potential von Ökostrom als Energieträger. 90 Prozent der CO2-Emissionen und 95 Prozent der Primärenergie könnten mit klimaneutralem Strom aus erneuerbaren Energien eingespart werden, sind die Studienautoren überzeugt. Noch deutlicher zeige sich das Klimapotenzial von Ökostrom bei Bestandsgebäuden. Hier sind 97 Prozent CO2-Einsparung möglich.

"Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt es sowohl bei Neubau, vor allem aber bei Sanierung zu Fehlinterpretationen und damit klimapolitischen Fehlinvestitionen in nicht klimaneutrale Technologie", führt Veithen aus. "Ein Betrieb von neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbare ist ein erster Schritt, jedoch noch kein hinreichender." (amo)

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