Von Ariane Mohl
Stadtwerke spielen bei der kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unter Städten und Gemeinden in NRW hervor. Demnach arbeiten zwei Drittel der Kommunen eng mit ihren Stadtwerken oder einem anderen lokalen Energieversorger zusammen. Eine solche Herangehensweise legt auch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW nahe, das kurz vor der Verabschiedung im Landtag steht. Darin werden die Gemeinden verpflichtet, den Austausch mit allen Akteuren, wie Energieversorgern, der Wohnungswirtschaft oder Bürgerenergiegenossenschaften, zu steuern.
Bei 4 Prozent bleibt das Stadtwerk außen vor
Die Umfrage zeigt auch, wie unterschiedlich die Rolle der Stadtwerke bei der Wärmeplanung ist. Auf die Frage, welche Aufgabe die Stadtwerke bzw. die Versorger dabei konkret übernehmen, gaben 24 Prozent der Kommunen an, dass diese in die "Akteurseinbindung involviert" seien. 22 Prozent sagten, dass die Kommunale Wärmeplanung vor Ort als Arbeitsgruppe organisiert wird. Immerhin 21 Prozent gaben an, keinen kommunalen Energieversorger zu haben. Bei 11 Prozent der befragten Kommunen treten die Stadtwerke bzw. der Versorger als Dienstleister für die Wärmeplanung in Erscheinung. 5 Prozent sprechen von einer koordinierenden Funktion der Stadtwerke, die dann selbst einen Dienstleister beauftragen. Immerhin 4 Prozent der befragten Kommunen gaben an, dass das Stadtwerk bzw. der Versorger nicht an der Wärmeplanung beteiligt ist. Bei weiteren 4 Prozent sind die Stadtwerke oder der Versorger ein Dienstleister von mehreren. 1 Prozent haben einen Kooperationsvertrag mit dem Stadtwerk bzw. dem Versorger geschlossen.
Insgesamt ist die kommunale Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen laut der Befragung auf einem guten Weg. Demnach befindet sich der Großteil der teilnehmenden Kommunen schon mitten im Prozess. Die Planung muss bis 2026 für große beziehungsweise bis 2028 für kleinere Kommunen abgeschlossen sein.
NRW.Energy4Climate führt die Umfrage zum Stand der Wärmeplanung in NRW bereits zum zweiten Mal durch. Dabei lässt sich insgesamt ein positiver Trend beobachten: Während im November 2023 noch 20 Prozent der Teilnehmer angaben, erst einmal abwarten zu wollen, hat sich die Zahl in diesem Jahr auf zehn Prozent halbiert. Von den restlichen 90 Prozent stecken 21 Prozent in den Vorbereitungen. Der Großteil hat bereits angefangen (39,5 Prozent) oder ist im Prozess sogar schon weiter fortgeschritten (28,5 Prozent). Einige Kommunen in NRW haben den Wärmeplan laut NRW.Energy4Climate sogar bereits lange vor der Frist abgeschlossen.
Ein weiteres Ergebnis: Die große Mehrheit, nämlich 70 Prozent der Teilnehmer, nutzt digitale Tools, die auch für die Wärmeplanung geeignet sind. Die Idee dahinter: So können die Wärmepläne einfach immer wieder angepasst und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Wasserstoff und Biomethan als Nischenlösung
Sowohl Wasserstoff als auch Biomethan werden aus Sicht der teilnehmenden Kommunen eher eine untergeordnete Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Der Einsatz dieser voraussichtlich eingeschränkt zur Verfügung stehen Energieträger wird von den Städten und Gemeinden offenbar nicht als flächendeckende Lösung gesehen. Der Fokus liegt auf den Erneuerbaren, etwa durch die Nutzung von Abwärme oder Geothermie.
NRW.Energy4Climate wiederholt die Umfrage in regelmäßigen Abständen, um den Fortschritt in der kommunalen Wärmeplanung zu dokumentieren. In diesem Jahr nahmen 112 der insgesamt 396 Städte und Gemeinden in NRW teil und gaben der Landesgesellschaft Auskunft zum Stand ihrer Wärmeplanung. 2023 waren es 144 Kommunen.
Land fördert Wärmeplanung
Das Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LWPG NRW) ist noch für dieses Jahr geplant, der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz wird den regulatorischen Rahmen auf Landesebene vervollständigen und unter anderem die Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative durch die sogenannte Konnexitätszahlung ablösen. Diese spricht jeder Kommune eine feste Summe von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin oder Einwohner für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans zu.



