Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Bild: © Ingo Bartussek/AdobeStock

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD) kritisieren den Entwurf und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.

Denn der Referentenentwurf verschlechtere "massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen", teilten die Verbände mit. Vor allem bei den Dienstleistungen wo Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt würden.

Die Vergütung von KWK-Strom kompensieren

Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Damit wird zum einen die Förderung um fast die Hälfte gekürzt. Zum anderen geschieht dies unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände.

Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

Fehlende Planungssicherheit verbessern

Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD, merkt kritisch an: "Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden."

So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte. (ab)

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