Zuschlag für alle zulässigen Gebote

Die Bundesnetzagentur hat Ausschreibungsergebnisse für KWK-Anlagen bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse ihrer Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme (iKWK) bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni. Dabei war die KWK-Ausschreibung zunächst deutlich überzeichnet. Bei der iKWK-Ausschreibung dagegen wurden die angepeilten Mengen nicht erreicht.
Zu der ausgeschriebenen Menge für KWK-Anlagen von 75,574 Megawatt wurden 20 Gebote eingereicht. Deren Volumen betrug 114,966 Megawatt. Damit war die Ausschreibung deutlich überzeichnet. Aber zwei Gebote waren aus formalen Gründen unzulässig. Alle übrigen 18 zulässigen Gebote mit einem Volumen von 75,266 Megawatt erhielten einen Zuschlag.
Zuschlagswerte liegen über denjenigen der letzten Ausschreibung
Die Gebotswerte der erfolgreichen Teilnehmer reichen von 5,89 ct/kWh bis 6,95 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,43 ct/kWh. Er liegt damit über dem Vergleichswert von 6,14 ct/kWh in der Ausschreibung vor einem halben Jahr.
Für die innovativen KWK-Systeme waren 25 Megawatt ausgeschrieben worden. Eingereicht wurden aber nur zehn Gebote mit einem Volumen von 21,424 Megawatt. Damit war die Ausschreibung in jedem Fall unterzeichnet. Hinzu kam, dass zwei Gebote aus formalen Gründen unzulässig waren.
Die acht zulässigen Gebote hatten ein Volumen von 10,864 Megawatt. Daher erhielten alle den Zuschlag. Die Werte lagen zwischen 9,50 ct/kWh und 11,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,30 ct/kWh. Auch er liegt über dem Vergleichswert von 11,22 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung vor einem halben Jahr. (wa)