Beschäftigte der privaten und der kommunalen Abfallwirtschaft werden vom 1. Oktober an in jedem Fall deutlich mehr pro Arbeitsstunde verdienen, als ihnen gesetzlich zusteht: Die kommunalen Arbeitgeber von der VKA und der private Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) haben sich mit der Gewerkschaft Verdi darauf geeinigt, den Branchen-Mindestlohn über das gesetzliche Niveau hinaus zu erhöhen. Die Gremien der Verhandlungspartner haben dem Ergebnis bereits zugestimmt, teilte die VKA am Dienstag mit.
Demnach soll der Branchen-Mindestlohn in drei Stufen nach oben gehen: an diesem 1. Oktober auf 10 Euro pro Stunde, am 1. Oktober 2020 auf 10,25 Euro und am 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro. Damit kommt die Branche demnächst wieder über das gesetzliche Mindestniveau. 2017 hatten die Tarifpartner 9,10 Euro vereinbart. Doch der gesetzliche Mindestlohn überholte den Satz Anfang dieses Jahres mit 9,19 Euro und soll am 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro steigen.
Anspruch auf Allgemeingültigkeit
Die Tarifpartner sind sich laut VKA darüber hinaus einig, dass der neue Branchenmindestsatz auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Unternehmen der Entsorgungsbranche erstreckt werden soll und so breite Wirkung entfaltet. VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth: "Damit verbessern wir die Arbeitsbedingungen in der gesamten Abfallwirtschaft und stellen uns der Tendenz sinkender Löhne in der Branche klar entgegen." (geo)



