Die Abfallbehandlungsanlage im Garching-Hochbrück sorgt für Ärger bei den Anwohnern. Das Areal soll seit Jahrzehnten gegen Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verstoßen. Nun hat das Aktionsbündnis Lohhof gegen Gestank und Dreck e.V. beim Landratsamt München einen Antrag auf die sofortige Stilllegung der Anlage gestellt.
Seit Anfang der 80er Jahre werden in Garching-Hochbrück Althölzer, Schutt, Sperrmüll und Grünschnitt verwertet. Für die Nachbarschaft bedeutet das, jede Menge Lärm und Schmutz. Die Grenzwerte für Staub würden zum Teil um das Doppelte überschritten, so das Aktionsbündnis. Um dem Verursacher, der Garching-Hochbrück-Vermögensverwaltung GmbH (GHV), endgültig das Handwerk zu legen, haben die Lohhofer ein unabhängiges Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik beauftragt.
Gesundheitsrisiko duldet keinen Aufschub
Das Gutachten des IFU-Büros aus Lollar zeigt: Die Anlage entspricht nicht oder nicht mehr dem Stand der Technik. Rechtmäßige Zustände könnten nur durch einen Umbau der gesamten Anlage hergestellt werden. So dürften als teils gefährlich eingestufte Althölzer und Bauschutt nicht im Außenbereich der Anlage deponiert werden. Des Weiteren müsse der Standort mit entsprechender Lüftungstechnik aufgerüstet werden. Nur so könne der Staub, der bei der Anlieferung, Lagerung und beim Transport entsteht, abgesaugt werden und die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung eingehalten werden.
Wolfgang Baumann, Anwalt des Aktionsbündnisses hält eine sofortige Einstellung des Betriebs aufgrund der vielen Mängel für zwingend notwendig: Man fürchte das die Anwohner und auch das umliegenden Stadtgebiet mit „krebserregenden Stäuben belastet“ werden könnten – ein weiteres Warten sei daher keinesfalls akzeptabel.
Landratsamt prüft
Das Münchner Landratsamt prüft derzeit ob die Verstöße gegen das BImSchG tatsächlich zutreffen. Allerdings reiche ein Modernisierungsbedarf nicht aus, um die Anlage stillzulegen, heißt es auf ZfK-Anfrage. Stattdessen greife in diesem Fall ein Maßnahmeplan, den der Betreiber umzusetzen hat. Bislang ist das vom Aktionsbündnis in Auftrag gegebene Gutachten noch nicht beim Landratsamt eingegangen. (ls)


