Abfallwirtschaft

Belland-Vision und ELS: Streit um Auffang-Lizenzverträge

Nachdem das Duale System Belland-Vision Auffang-Lizenzverträge für die Kunden der insolventen ELS angeboten hat, wurde ihnen Irreführung vorgeworfen. Laut ELS bestünde keine Gefährdung von Vertragsverpflichtungen.
27.04.2018

Nun steht Aussage gegen Aussage: Nachdem das Duale System ELS Anfang März Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat, meldete sich Belland-Vision mit einem Angebot an dessen Kunden: Es ging um sogenannte Auffang-Lizenzverträge, die weiterhin eine lückenlose Lizenzierung von Verkaufsverpackungen garantieren. ELS sieht in diesem Angebot eine klare Abwerbetaktig und  „Irreführung“. Nun holt die Konkurrenz wiederum zum Gegenschlag aus.

ELS stellte vor wenigen Tagen klar, dass das Unternehmen in allen Bundesländern weiterhin über die Systemfeststellung als Duales System verfüge. Zudem laufe auch das operative Geschäft  trotz Insolvenzverfahren weiter. Immerhin genehmigte das Amtsgericht Bonn Mitte März die Sanierung in Eigenverwaltung und ordnete eine vorläufige Sachverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an. Ihre Handlungsfähigkeit sei, laut ELS, auch weiterhin vollumfänglich gewährleistet.

Wirtschaftsprüfer hätten Mengenmeldungen von ELS widerrufen.

Das Duale System sei sowohl in der Lage, die ihrerseits gemeldeten Mengen an Verpackungsmüll der Clearingstelle zuzuführen, als auch die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber den Kunden und ihren in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen einzuhalten. Da die ELS aktuell auch weiterhin ihren Pflichten aus den Leistungsverträgen mit ihren Kunden nachkommen werde, gäbe es keinen Anlass zur Vertragskündigung.

Belland-Vision erhob daraufhin Zweifel an dieser Darstellung der Geschäftslage: „Der Vorwurf der ELS bezüglich einer Irreführung seitens Belland-Vision ist haltlos und nicht nachvollziehbar. Vor einigen Wochen hätte ich nicht gedacht, dass es eines Auffang-Vertrages am Markt bedürfe“, erklärte Thomas Mehl, Geschäftsführer der Belland-Vision. Mittlerweile hätten die Bundesländer die Dualen Systeme jedoch mit dem Widerruf der Systemfeststellung von ELS konfrontiert und der zuständige System-Wirtschaftsprüfer hätte sämtliche Bescheinigungen für die Mengenmeldungen der ELS für die Leistungsjahre 2015 und 2016 widerrufen. (ls)