Abfallwirtschaft

Bundesweite Regeln zum Recycling von Baustoffen

Die eineinhalb Jahrzehnte verhandelte Mantelverordnung für den Umgang mit mineralischen Abfällen hat eine wichtige Hürde genommen.
11.06.2021

Die Regelungen benötigen noch die Zustimmung des Bundesrats.

 

Beim Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken und Gleisschotter sollen künftig einheitliche Regeln gelten. Der Bundestag billigte am frühen Freitagmorgen eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die aber auch noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt. Durch die Verordnung werden deutschlandweit geltende Vorgaben für die Beseitigung der enthaltenen Schadstoffe sowie einheitliche Standards für das Recycling von Bauabfällen eingeführt.

Mit jährlich rund 250 Mio. Tonnen machen Bau- und Abbruchabfälle ungefähr 60 Prozent des gesamten Müllaufkommens aus. Der Umgang damit ist bislang aber in jedem Bundesland anders geregelt. Widerstände aus einzelnen Ländern hatten dazu geführt, dass es 15 Jahre dauerte, die nun beschlossene Mantelverordnung auf den Weg zu bringen. Als Kompromiss ermöglicht die Verordnung nun regionale Ausnahmeregeln. (dpa/hp)