Abfallwirtschaft

Discounter müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen

Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen. Auch für den Online-Handel gibt es neue Regeln.
16.04.2021

2018 wurden nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte gesammelt.

 

Spätestens vom 1. Juli 2022 an sollen Verbraucher alte Elektrogeräte auch im Supermarkt oder im Discounter kostenlos abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Bundestag am Donnerstag beschloss. Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Für größere Altgeräte greift sie beim Kauf eines neuen Artikels.

Mit der Gesetzesnovelle erweitert die Bundesregierung die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Zudem müssen die betroffenen Händler mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus.

Gut erkennbare Sammelstellen

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass alle Sammelstellen mit einer einheitlichen Kennzeichnung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucher sie schnell erkennen.

Auch Online-Händler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten. Die Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sollen künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. „Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU).

Erhöhung der Recyclingquoten

Das BMU geht davon aus, dass sich durch die neuen Regelungen die Sammel- und Recyclingquote erhöhen wird. «Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden», sagte Ressortchefin Svenja Schulze (SPD).
 
Nach Angaben ihres Ministeriums wurden rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar in Kraft treten.

„An den Bedürfnissen der Kunden vorbei“

Der VKU begrüßt, dass durch die Novelle die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten gestärkt und dass insbesondere die Zusammenarbeit von Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen, die Altgeräte für die Wiederverwendung aufbereiten, auf eine rechtssichere Grundlage gestellt wurde. Ob das Ziel der Erhöhung der Sammelquoten durch die Änderungen erreicht werden kann, bezweifelt der Verband allerdings.

Denn die Rücknahmepflicht des immer marktstärker werdenden Versandhandels sei praxisfern und gehe an den Bedürfnissen der Kunden vorbei, da niemand ein altes Elektrogerät an den Versandhändler zurückschickt, heißt es in einer Stellungnahme. Aus Sicht des VKU wäre es zielführender, wenn sich die Versandhändler an der Finanzierung der kommunalen Sammelinfrastruktur beteiligen würden. (hp mit Material von dpa)