© Gila Hanssen/pixelio.de

Seit 2015 gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushalten. Dementsprechend müssen Grünabfälle, sowie Nahrungs- und Küchenabfälle getrennt vom normalen Hausmüll gesammelt werden. Diese Regelung wird nach Recherchen der DUH jedoch nicht flächendeckend und verbraucherfreundlich umgesetzt.

In 26 Landkreisen und Städten stünden für insgesamt rund 3,8 Mio. Einwohner keine separate Biotonne zur Verfügung. Darüber hinaus würden 24 weitere Landkreise und Städten auf ein alternatives Bringsystem setzen: Insgesamt 2,9 Mio. Bürger sollen demnach ihre Bioabfälle auf Wertstoffhöfen oder Kompostanlagen entsorgen. Eine Alternative zur Biotonne sieht die DUH in diesem Ansatz jedoch nicht, denn das Bringsystem ist bis jetzt kaum ausgebaut. Auch die Heimkompostierung bewertet die DUH als kritisch: Immerhin eignen sich Küchenabfälle, wie Fleisch und Knochen nicht zum Kompostieren und bei einer unsachgemäßen Kompostierung entsteht zusätzlich klimaschädliches Methan.

Eine Tonne Bioabfall kann zu 110 Kubikmetern Biogas umgewandelt werden

Damit Bioabfälle als Kompost und als umgewandeltes Biogas genutzt werden können, appelliert die DUH an Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur getrennten Bioabfallsammlung konsequenter umzusetzen. „Zwar sammeln die Kommunen deutschlandweit jedes Jahr rund 4,6 Mio. Tonnen Bioabfall, allerdings könnten nach aktuellen Studien jedes Jahr 5,7 Mio. Tonnen zusätzlich erfasst werden“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Für die Erreichung dieses Ziels schlägt die DUH eine intensivere Abfallberatung durch die Kommunen vor, sowie einen verbesserten Service in Form von wöchentlichen Leerungen der Biotonne und eine jährliche Reinigung durch das Entsorgungsunternehmen. Darüber hinaus könnte eine Biotonnenpflicht für Grundstücke und Mietshäuser ein Schritt in die richtige Richtung sein. (ls)

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