Abfallwirtschaft

ELS-Nebenentgelte: Drei Mio. Euro stehen noch aus!

Schadensbegrenzung nach der Pleite des Systembetreibers: Trotz umfassender Auffanglösungen von den verbleibenden Mitbewerbern stehen noch drei Mio. Euro an Nebenentgelten an Städte und Kommunen aus.
20.06.2018

Verpackungsabfall wird über den Gelben Sack entsorgt.

Die neun dualen Systeme haben sich bislang bereit erklärt, die Verpackungsmengen, die ELS erfasst, ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang Juni zu übernehmen. Auch die Nebenentgelte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) wollen der Grüne Punkt, Bellandvision und die restlichen Systeme marktanteilig unter sich aufteilen. Allerdings hat ELS bereits seit Anfang dieses Jahres keine Gelder mehr an Städte und Kommunen für die Abfallberatung, sowie Bereitstellung und Instandhaltung von Sammelplätzen entrichtet. Wer übernimmt nun die rund drei Mio. Euro, die sich summiert haben?

Wenn es nach dem Strategiekreis Verpackungsgesetz (SK-V) geht, sollten die Systembetreiber den fälligen Betrag übernehmen. Dies geht aus einem Gutachten des Antwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) hervor, welches bereits vor einigen Wochen für Klarheit sorgen sollte. Demnach erbringen die örE ihre Leistung zu 100 Prozent, dafür müssen sie auch vollumfänglich bezahlt werden. In einem offenen Brief der 30 Städte und Kommunen des Strategiekreises wird an die Systembetreiber plädiert, sich gegenüber den örE als „Solidargemeinschaft“ zu verstehen.

Lösung entscheidend für Neufestlegung der Sicherheiten

Die Grundlage, die offene ELS-Rechnung vom 1.Januar 2018 bis 31.Mai 2018 zu begleichen, wird in den kommenden Wochen geschaffen: Die Clearingstelle Nebenentgelte wird den auf jeden Entsorgungsträger entfallenden Jahresbetrag der Nebenentgelte 2018 auf Basis der aktualisierten Einwohnerzahlen (30.06.2017) abschließend übermitteln. Anschließend sollen die Systembetreiber marktanteilig die offenen Kosten von ELS übernehmen.

Eine einvernehmliche Lösung könnte sich auch für die Dualen Systeme lohnen. Im Rahmen des Verpackungsgesetzes müssen sie ab kommendes Jahr nicht nur eine Sicherheit für ihre festgelegten Erfassungsmengen, sondern auch für die Nebenentgelte erbringen. Die Höhe dieser Sicherheiten wird von den Ländern neu festgelegt – das Verhalten der Unternehmen im aktuellen Fall könnte dabei eine Rolle spielen. (ls)