Schwere Lastwagen stoßen überaschenderweise weniger Stickoxide aus als ein Dieselauto: im Schnitt etwa 200 Milligramm Stickoxide pro Kilometer, während Dieselautos mit Euro-6-Norm aber rund 500 Milligramm emittieren.

Schwere Lastwagen stoßen überaschenderweise weniger Stickoxide aus als ein Dieselauto: im Schnitt etwa 200 Milligramm Stickoxide pro Kilometer, während Dieselautos mit Euro-6-Norm aber rund 500 Milligramm emittieren.

Bild: © Rainer Sturm/pixelio.de

Seit Jahren engagiert sich die Kommunalwirtschaft für die Einführung von Abbiegeassistenten bei Lastwagen. Weil die EU-weite Einführung sehr lange dauern wird, setzen Akteure wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Freiwilligkeit. Und dabei wird es wohl auch bleiben. Denn ein Gesetzentwurf der Grünen, der Fahrverbote für Lastwagen ohne Assistenzsystem vorsieht, stieß bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages überwiegend auf Ablehnung. Darüber berichtet der Pressedienst des Bundestages HiB.
 
Der Gesetzentwurf sah vor, das ab Mitte des Jahres die Fahrt in geschlossenen Ortschaften für mittlere und schwere Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme grundsätzlich verboten ist. Ab Mitte 2022 sollte das für alle Lkw gelten.

Schwieriges Vorbild Wien

Vorbild des Entwurfs dürfte ein Beschluss der Stadt Wien sein, Lastwagen ohne Assistenten das Rechtsabbiegen innerhalb der Stadt zu verbieten. Doch genau das Wiener Vorblld war der Grund für die europarechtlichen Bedenken, die Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena bei der Anhörung äußerte. In einer Stellungnahme hatte die EU-Kommission das Wiener Verbot als nicht europarechtskonform eingestuft. Die Gesetzgebungskompetenz liege bei der EU. Ein „verstecktes Handelshemmnis“ sei mit dem Grünen-Entwurf außerdem verbunden, weil auch ausländischen Lkw ohne Abbiegesicherheitssystem die Einfahrt in deutsche Innenstädte verboten werde.

Aus Sicht von Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag ist jede Initiative zu unterstützen, die die Diskussion um mehr Verkehrssicherheit voranbringt. Es sei grundsätzlich auch richtig, dass auf freiwillige Maßnahmen, wenn sie denn nicht erfolgreich sind, Sanktionen folgen, wird er im Pressedienst HiB zitiert.

EU-Beschluss: Einführung ab 2024

Im konkreten Fall sei es aber so, dass eine deutsche Lösung dem europäischen Vorgehen vorgreifen würde, sagte Kiel d'Aragon. Laut EU sollen ab 2024 für alle Neufahrzeuge Abbiegeassistenten verpflichtend sein. Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Lieferketten sei zudem die geforderte Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge kritisch zu bewerten. Er sehe große praktische Schwierigkeiten, wie ausländische Lkw-Fahrer sich auf eine solche Regelung einstellen sollten.

Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin räumte ein, das der Entwurf Mängel im juristisch-handwerklichen Bereich habe. Gleichwohl sei es möglich, bei der Einführung von Abbiegeassistenzsystem zu einer europarechtskonformen Lösung zu gelangen. Um das Gesetz „verhältnismäßig“ zu machen, schlug er vor, mit Ausnahmeregelungen für ausländische Fahrzeuge oder längeren Übergangsfristen zu arbeiten. Des Weiteren könne geregelt werden, dass die Städte und Gemeinden straßenverkehrsrechtlich in bestimmten sensiblen Gebieten Zonen mit Beschränkungen festlegen dürfen, in denen schwere Lkw ausgeschlossen werden. Ausnahmeregelungen könne es dann für Lkw mit Abbiegeassistenten geben, schlug Klinksi vor.

Förderung erhöhen

Aus Sicht des ADAC-Vertreters Jost Henning Kärger ist die Erhöhung der Förderprogramme der richtige Ansatz. Die Erhöhung von fünf auf 14,2 Millionen Euro sei richtig. Benötigt würden aber weitere finanzielle Anstrengungen, „sonst sind kurzfristig keine umfassenden Nachrüstungen möglich“. Beachtet werden müsse aber auch die Qualität der Systeme. Diese müssten durch den Fahrer akzeptiert werden und tatsächlich unfallverhütende Funktionen haben. Daher, so Kärger, sollten nur klassifizierte Systeme gefördert werden. (wa)

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