Entsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen sorgen durch ihren Einsatz für Sauberkeit in der Stadt.

Entsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen sorgen durch ihren Einsatz für Sauberkeit in der Stadt.

Bild: © BSR

Von 1. Juli 2018 an ist die Maut für Lastwagen über 7,5 Tonnen auf Bundesstraßen ausgeweitet worden. Dies stellt eine Erweiterung des Mautnetzes von bislang 15 000 Kilometern (auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen) auf künftig rund 40 000 Kilometer dar. Nach bisherigen Bestimmungen sollen auch Fahrzeuge der Entsorgungsbranche Maut bezahlen. Dagegen haben nun die Branchen – die kommunale wie auch die private Entsorgung – erste Schritte unternommen.

Bei der Bundesratssitzung am 6. Juli 2018 hat der Freistaat Sachsen einen Antrag gestellt, Entsorgungsfahrzeuge von kommunalen Unternehmen von der Maut auszunehmen. Dem schloss sich der Bundesrat an. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine Mautbefreiung für Fahrzeuge im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge möglich ist.

BDE schreibt Brief an Verkehrsminister Scheuer

Nun hat sich auch die private Entsorgungsbranche zu Wort gemeldet. Peter Kurth, Präsident des  Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE): „Dies wäre eine einseitige Privilegierung der staatlichen Entsorgungswirtschaft. Der BDE wirbt seit langem für eine allgemeine Mautgebührenbefreiung für Fahrzeuge der Entsorgungswirtschaft – natürlich auch der Privatwirtschaft.“

In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fordert der BDE daher den Minister auf, bei der Umsetzung des Prüfauftrages die Mautgebührenbefreiung ausdrücklich auf sämtliche Fahrzeuge der Entsorgungswirtschaft auszudehnen.

Plug-in-Hybride sollten Maut zahlen

Der Bundesrat machte sich zudem stark für eine Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und E-Lastkraftwagen von der Maut. Plug-In-Hybrid-Lastkraftwagen dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen.

Zum Januar 2019 soll die Maut erhöht werden. Die Höhe der Lastkrafttwagen-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt, sie sollen der Neuberechnung zugrundegelegt werden. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Mrd. Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen. Nach der Sommerpause werden die geplanten Neuregelungen dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. (sig)

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