Abfallwirtschaft

Neue Maut: Was passiert mit Entsorgungsfahrzeugen?

Die Maut für Lastkraftwagen ist auf Bundesstraßen ausgeweitet worden. Entsorgungsfahrzeuge fielen nach derzeitigem Stand auch unter die Regelung. Nun intervenieren die Interessenvertreter.
09.07.2018

Entsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen sorgen durch ihren Einsatz für Sauberkeit in der Stadt.

Von 1. Juli 2018 an ist die Maut für Lastwagen über 7,5 Tonnen auf Bundesstraßen ausgeweitet worden. Dies stellt eine Erweiterung des Mautnetzes von bislang 15 000 Kilometern (auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen) auf künftig rund 40 000 Kilometer dar. Nach bisherigen Bestimmungen sollen auch Fahrzeuge der Entsorgungsbranche Maut bezahlen. Dagegen haben nun die Branchen – die kommunale wie auch die private Entsorgung – erste Schritte unternommen.

Bei der Bundesratssitzung am 6. Juli 2018 hat der Freistaat Sachsen einen Antrag gestellt, Entsorgungsfahrzeuge von kommunalen Unternehmen von…

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