Das Gericht vertagt die Entscheidung um das Berliner Stromnetz.

Das Gericht vertagt die Entscheidung um das Berliner Stromnetz.

Bild: © Thorben Wengert/Pixelio

Bei der Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Stadt Wiesbaden gab es keinerlei Verstöße beim Vergabeverfahren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies damit die Vorwürfe der Diskriminierung, fehlender Transparenz und Bevorteilung zurück.

Vier Bieter nahmen an der Ausschreibung teil, geklagt hatte einer davon: Deutschlands größtes Entsorgungsunternehmen Remondis. Der Konzern sah sich von den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) benachteiligt und rügte die Vergabe zunächst bei der Vergabekammer Hessen, ohne Erfolg.

Im Sinne der Umwelt: Vergabe an einen ortsnahmen Entsorger legitim

Gemäß der Vergabe sollten "Knettenbrech und Gurdulic" ab 2019 die Haus- und Sperrmüllentsorgung in Wiesbaden übernehmen. Das Wiesbadener Unternehmen plant im Stadtgebiet eine eigene Müllverbrennungsanlage und sei deshalb von der ELW bevorzugt worden, monierte Remondis gegenüber der Lokalpresse. "Knettenbrech und Gurdulic" erklärten derweil unabhängig vom Vergabeverfahren eine Anlage bauen zu wollen, immerhin gäbe es auch ohne den neuen Auftrag genug Restmüll und Gewerbeabfälle aus der Region zu bewältigen.

Das OLG bewertete die Bevorzugung einer ortsnahen Entsorgung unter ökologischen Gesichtspunkten als sachgerecht und entschied im Rahmen des Verfahrens (Az. 11 Verg 16/17) für die Stadt Wiesbaden. Somit darf die ELW ihren Auftrag nun an einen der vier Bewerber vergeben. (ls/dpa)

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