Entsorgung

„Flut-Entsorgungskosten nicht auf Gebühren aufschlagen“

Der Steuerzahlerbund hat bei seinem neuesten Abwasser- und Müllgebührenvergleich in NRW wieder "ein extremes Preisgefälle" festgestellt. Gleichzeitig fordert er einen Schutz der Bürger vor Gebührensteigerungen wegen des Hochwassers.
05.08.2021

Der von dem extremen Unwetter verursachte außerordentliche Entsorgungsaufwand müsse bei der Kalkulation der Abfallgebühren außen vor bleiben, meint der Steuerzahlerbund.

 

Außerordentliche Entsorgungskosten infolge der Jahrhundertflut dürfen nach Angaben des Steuerzahlerbunds nicht auf die Gebührenbescheide der Verbraucher aufgeschlagen werden. «Es sind enorme Mengen an Sperrmüll angefallen», sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbunds Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, am Donnerstag in Düsseldorf. Dennoch dürften in die Abfallgebühren nur reguläre betriebsbedingte Kosten einkalkuliert werden. Der von dem extremen Unwetter vor zweieinhalb Wochen verursachte außerordentliche Aufwand müsse dagegen außen vor bleiben.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) werde die Entwicklung der Abfallgebühren in den Katastrophengebieten besonders im Blick behalten, kündigte Steinheuer an. «Es darf nicht sein, dass die Menschen als langfristige Folgen der Flut auch noch massiven Gebührensteigerungen ausgesetzt sind.»

Bis zu fünf Mal mehr

Der Steuerzahlerbund legte in Düsseldorf seinen jährlichen Vergleich der Abwasser- und Abfallgebühren vor. Wie schon in den Vorjahren, ist auch für 2021 ein extremes Preisgefälle zwischen den einzelnen Gemeinden und Kreisen festzustellen: Demnach zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt in Reken im Kreis Borken mit 246,50 Euro für die jährliche Abwasserentsorgung am wenigsten in NRW – in Much im Rhein-Sieg-Kreis müssen dagegen mit rund 1272 Euro gut fünf Mal mehr berappt werden.

Die Abfall-Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Musterhaushalt ist mit rund 146 Euro am günstigsten in Kaarst und mit rund 686 Euro am teuersten in Münster - berechnet auf jeweils 120 Liter Rest- und Biomüll, der alle 14 Tage abgeholt wird, inklusive Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen. Im Landesdurchschnitt seien die Abwassergebühren in dieser Haushaltsgröße im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent auf 737 Euro leicht gestiegen, beim Abfall um ein Prozent auf rund 274 Euro, berichtete der Steuerzahlerbund.

Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht

Der Steuerzahlerbund unterstützt derzeit ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, um Verbesserungen bei der Kalkulation der Abwassergebühren zu erwirken. Aus seiner Sicht legen die Kommunen bei ihren Berechnungen eine überhöhte Eigenkapitalverzinsung zugrunde. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase sei das unrealistisch, kritisierte Steinheuer. Eine Entscheidung des OVG sei erst im kommenden Jahr zu erwarten.

Der Städte- und Gemeindebund NRW betonte dagegen, die Kommunen hielten sich bei ihren Gebührenberechnungen an die langjährige und ständige Rechtsprechung des OVG NRW. «Es dürfen nur so viele Gebühren erhoben werden, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind», sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der dpa.

Zweifel an der Berechnungsgrundlage

Er zweifelte die Berechnungsgrundlage der Gebührenvergleiche an. Unterschiede bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr seien etwa insbesondere auf die geografischen Gegebenheiten vor Ort zurückzuführen. «So muss das Abwasser in Berg- und Talregionen oftmals unter erhöhtem Kostenaufwand gepumpt werden», erklärte Sommer. «Im Flachland können zusätzliche Kosten entstehen, wenn es in einer Gemeinde viele Ortsteile gibt, die kilometermäßig weit auseinander liegen.» Auch die Größe und Länge des öffentlichen Kanalnetzes bis zur zentralen Kläranlage spiele eine entscheidende Rolle.

Steinheuer appellierte an die Kommunen, auf eine verpflichtende wöchentliche Entleerung der Tonnen zu verzichten – wie etwa beim Restmüll in Düsseldorf, Köln und Essen oder beim Biomüll in Münster. Stattdessen sollte den Bürgern weitgehend Wahlfreiheit bei Tonnengrößen und Abfuhrrhythmus eingeräumt werden. Außerdem sollte auf separate Altpapiergebühren verzichtet werden. (dpa/hp)