Entsorgung

„Großer Schritt nach vorne“

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den Entwurf zum Einwegkunststofffondsgesetz. Die Hersteller solcher Produkte sollen damit finanziell in die Pflicht genommen werden. Umweltverbänden ist er nicht ambitioniert genug.
14.04.2022

To-go-Becher, Fastfood-Verpackungen und Zigarettenkippen werden häufig einfach auf den Boden geworfen.

Ende März hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf zum Einwegkunststofffondsgesetz veröffentlicht. Hersteller sollen demnach einen finanziellen Beitrag leisten, der sich an der jährlich in den Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoff-Produkten bemisst und mit dem über einen Fonds Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsaktivitäten finanziert werden sollen.

Der VKU, der die Interessen der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen vertritt, hat am Donnerstag gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. „Für uns ist der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzesentwurf ein großer Schritt nach vorne“, sagte ein Sprecher.

Weniger Littering

Endlich würden auch die Hersteller bestimmter Einwegkunststoff-Produkte an den kommunalen Reinigungskosten beteiligt. Insbesondere diese Produkte würden häufig gelittert, d.h. unachtsam im öffentlichen Raum weggeworfen, vor allem Zigarettenkippen, To-go-Becher und Fastfood-Verpackungen.

Der Gesetzesentwurf sei eine gute Grundlage, um die Sauberkeit von Städten und Landschaften weiter zu verbessern. „Wir freuen uns, dass die Kommunen mit dem wachsenden Vermüllungsproblem nicht länger allein gelassen werden“, so der VKU.

Anreiz für Investitionen
 
In ihrer Stellungnahme setzen sich die Kommunalverbände insbesondere dafür ein, dass auch kleinere Gemeinden und kommunale Reinigungsbetriebe ohne größeren Aufwand Gelder aus dem Fonds beantragen können. Außerdem soll gewährleistet werden, dass über einen längeren Zeitraum mit festen Ausschüttungen aus dem Einwegkunststofffonds geplant werden kann, um diese beispielsweise in moderne Reinigungstechnik zu investieren.

Darüber hinaus schlagen die Kommunalverbände einen gesetzlichen Prüfauftrag vor, ob der Fonds nicht auch auf Einwegprodukte aus anderen Materialien erweitert werden sollte, um das Litteringproblem ganzheitlich anzugehen und nicht nur Einwegplastik zurückzudrängen.

"Vertane Chance"

Grundsätzlich begrüßt es auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Hersteller von Einwegkunststoff-Artikeln in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig kritisiert er die schwachen Ambitionen des bisherigen Entwurfs und fordert deutliche Nachbesserungen.

„Sein selbstgesetztes Ziel, die Auswirkungen der Einwegkunststoff-Produkte auf Mensch und Umwelt zu vermindern und vermeiden, wird das Bundesumweltministerium mit diesem Entwurf nicht erreichen, ganz im Gegenteil: In seiner jetzigen Form ist das Gesetz eine vertane Chance für Meere ohne Plastik“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. (hp)