Entsorgung

CO2-Abgabe: Höhere Abfallgebühren werden nötig

Ab 2024 wird für die Müllverbrennung die CO2-Steuer fällig. Entsorger in Mecklenburg-Vorpommern beziffern die Mehrkosten und denken über Preiserhöhungen nach.
18.09.2023

Um die Müllverbrennung zu reduzieren, wäre nach Ansicht des VKU Abfallvermeidung sinnvoller als die CO2-Abgabe.

 

In Mecklenburg-Vorpommern (MV) droht ein Anstieg der Abfallgebühren. Ein Grund ist, dass vom kommenden Jahr an in Deutschland der CO2-Preis auf die Müllverbrennung fällig wird. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust-Parchim erwartet in der Folge 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 523.000 Euro und im Jahr darauf in Höhe von rund 672.000 Euro, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht.

Negativ auf die Kalkulation der Abfallgebühren wirkten sich auch die Tarifsteigerungen und die anhaltend niedrigen Erlöse für Altpapier aus. Alles zusammen werde die Müllabfuhr deutlich verteuern. Der Kreistag soll am 19. Oktober entscheiden.

Erhöhung in Nordwestmecklenburg

Für den Landkreis Nordwestmecklenburg – ohne die Stadt Wismar – ist vorerst geplant, für kommendes Jahr zehn Euro je Tonne zu entsorgendem Abfall auf die Müllgebühren aufzuschlagen und für 2025 weitere zehn Euro, wie eine Kreissprecherin mitteilte. Wie viel davon auf das Konto der CO2-Bepreisung der Müllverbrennung geht, sei noch unklar.

Auch andere Preise änderten sich. Beschlossen werden sollen die neuen Abfallgebühren im Dezember.

Auf der Tagesordnung in Vorpommern-Rügen

Auch im Landkreis Vorpommern-Rügen stehen Preisänderungen im Raum. Dort spielt dem Vernehmen nach ebenfalls  die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung neben anderen Faktoren eine Rolle.

Offiziell heißt es vom Landkreis: «Am Montag, den 25. September 2023, findet die 31. Sitzung des Kreisausschusses statt (nicht öffentlich). Einer der angemeldeten Tagesordnungspunkte (TOP 18) zur Beratung ist die "6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen".» Nähere Auskünfte seien noch nicht möglich.

Festschreibung bis 2025

In Rostock hat der Vertragspartner der Hansestadt für die Verbrennung des Haus- und Geschäftsmülls Mehrkosten aufgrund der CO2-Abgabe angemeldet, wie eine Stadtsprecherin mitteilte. Die Anspruchsgrundlagen seien der Stadt bislang jedoch noch nicht zur Prüfung vorgelegt worden.

Aus anderen Kommunen des Landes heißt es, dass dort aktuell keine Änderungen bei den Abfallgebühren anstehen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald zum Beispiel sind sie nach Worten eines Sprechers für drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 festgeschrieben. Bis dahin sei keine außerplanmäßige Anpassung vorgesehen.

Unklarheit in Schwerin

In Schwerin sind ebenfalls aktuell keine Preissteigerungen zu erwarten, wie eine Stadtsprecherin sagte. «Die Kalkulationsperiode endet erst Ende 2025.» Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen die Abfallgebühren bis Ende 2024 fest. Was danach passiert, ist derzeit offen.

«Es kann von Seiten der Verwaltung derzeit nicht eingeschätzt werden, wie sich die CO2-Bepreisung auf die künftigen Abfallgebühren auswirken wird», erklärte ein Kreissprecher. Im Landkreis Rostock sind die Abfallgebühren bis Ende 2025 festgelegt. Auch dort ist noch unklar, wie sich die CO2-Abgabe danach auswirken wird.

CO2-Abgabe wird stark steigen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit Sitz in Berlin rechnet im Zuge des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bundesweit im kommenden Jahr mit Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro für die Abfallentsorgung. «Wenige Jahre später wären es schon annähernd doppelt so hohe Kosten pro Jahr», sagte eine Sprecherin.

Die Verbrennung einer Tonne Abfall werde ab dem 1. Januar 2024 im Zuge des BEHG 16 Euro mehr kosten, plus Mehrwertsteuer. Bislang liege der bundesweite Durchschnittspreis bei 100 Euro.

Belastungen zwischen sieben und zehn Prozent

Zu den Folgen für die Bürger nennt der VKU als Beispiel Bremen. Dort betrage die Gebührensteigerung ab dem 1. Januar 2024 sieben Prozent. Die Hälfte davon entfalle auf die CO2-Bepreisung.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim soll die Steigerung noch stärker ausfallen, wie der Abfallwirtschaftsbetrieb vorrechnet: Für einen 120-Liter- Behälter ergebe sich ab 2024 voraussichtlich eine Behältergebühr von 115,08 Euro (bisher: 104,52 Euro) und eine Gebühr von 7,34 Euro (bisher: 6,40 Euro) pro Entleerung. Das entspricht einer Steigerung um zehn beziehungsweise 14,7 Prozent.

Sorge um Mülltourismus

In der Entsorgungsbranche geht noch eine andere Befürchtung um – dass künftig verstärkt Müll zur Verbrennung ins Ausland gefahren werden könnte, wo es noch keine CO2-Abgabe dafür gibt. Vor allem Bundesländer mit Außengrenzen könnten davon betroffen sein, sagte kürzlich ein Branchenvertreter bei einer Veranstaltung in MV. In der EU gibt es Überlegungen, die Müllverbrennung in einigen Jahren in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen.

Die kommunale Entsorgungswirtschaft lehnt die Aufnahme von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ab, konnte sie aber nicht verhindern. Gerade in einer Zeit der allgemeinen Teuerung müssten zusätzliche Belastungen der Bürger:innen und des Gewerbes dringend vermieden werden, so die Sprecherin des VKU. Besser wäre aus Sicht des Verbandes, bei der Müllvermeidung anzusetzen und da bei den Herstellern. (dpa/hp)