Entsorgung

Strengere Regeln für Müllexporte aus EU

35 Mio. Tonnen Müll – so viel ging laut der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr aus der Staatengemeinschaft in Nicht-EU-Länder. Neue Regeln sollen für eine bessere Kontrolle sorgen.
21.05.2024

Ab Mai 2027 darf Müll in Nicht-OECD-Länder nur noch exportiert werden, wenn das Zielland explizit zustimmt und eine nachhaltige Verarbeitung des Mülls nachweisen kann. Im Bild ein Zollbeamter, der einen Container mit Plastikmüll am Hafen von Tanjung Priok in Indonesien verschließt.

 

In der EU ist am Montag eine neue Verordnung für strengere Regeln für Müllexporte in Drittstaaten in Kraft. Ziel sei sicherzustellen, dass die EU mehr Verantwortung für ihre Abfälle übernehme, teilte die EU-Kommission mit.

Seit 2004 haben die Abfallausfuhren aus der EU in Nicht-EU-Länder demnach um 72 Prozent zugenommen. Im vergangenen Jahr seien es 35 Mio. Tonnen Müll gewesen.

Härtere Sanktionen bei Verstößen

Ab Mai 2027 soll Müll den Angaben nach nur noch in Länder außerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) exportiert werden, wenn das Zielland explizit zustimmt und eine nachhaltige Verarbeitung des Mülls nachweisen kann. Schon ein halbes Jahr früher, ab November 2026, werde außerdem für zweieinhalb Jahre die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder verboten.

Der OECD gehören die meisten EU-Länder an, aber auch zum Beispiel die USA, Türkei und Mexiko. Auch zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels soll die neue Verordnung beitragen, etwa durch «abschreckendere Sanktionen gegen Kriminelle».

Nach den jüngsten Zahlen des Statistikamts Eurostat zu den Zielländern der Müllexporte aus der EU ging 2022 der meiste Abfall in die Türkei (12,4 Mio. Tonnen), gefolgt von Indien (3,5 Mio. Tonnen) und dem Vereinigten Königreich (2,0 Mio. Tonnen).

Neue Richtlinie zur Umweltkriminalität

Der Kommission zufolge ergänzen die Vorschriften die neue Richtlinie über Umweltkriminalität, die ebenfalls am Montag in Kraft getreten ist. Diese umfasst den Angaben nach eine Liste der schwersten Verstöße gegen Umweltauflagen.

Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass diese in ihrem nationalen Recht als Straftaten gelten, hieß es. Als Beispiele für neu eingeführte Kategorien von Straftaten werden etwa schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien oder illegale Wasserentnahmen genannt. (dpa/hp)