Entsorgung

Verzögerungen bei Einwegkunststofffonds

Eigentlich hätten die Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe seit Anfang 2025 Erstattungen für ihre Leistungen beantragen können. Laut Umweltbundesamt, welches den Fonds verwaltet, verzögert sich das.
03.01.2025

Abfall bekommt einen Preis: Der Einwegkunststofffonds soll einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten.

Von Elwine Happ-Frank

Im Mai 2023 wurde das Einwegkunststofffonds-Gesetz verabschiedet. In der Entsorgungsbranche wurde das als Meilenstein gefeiert. Denn es sieht vor, dass sich die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik, wie zum Beispiel Zigarettenfiltern, Getränkebechern und Folienverpackungen, seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte daraufhin die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID eingerichtet, über die sich die Hersteller solcher Produkte registrieren und die Sonderabgaben in den Fonds einzahlen können. Die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigten, Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe, müssen sich ebenfalls registrieren und können ihre Ansprüche geltend machen. Auch die Auszahlung der eingenommenen Mittel wird über die Plattform abgewickelt.

IT-Lösung erfüllt Sicherheitsanforderungen noch nicht

Seit Januar 2025 sollten die Anspruchsberechtigten eigentlich ihre Leistungsmeldung bei DIVID vornehmen können. Dabei geht es um Ansprüche für das Jahr 2024.

Das UBA hat nun darüber informiert, dass dieser Zeitpunkt nicht gehalten werden kann. Das teilt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit. Aus sicherheitstechnischen Gründen könne das UBA diese Funktion voraussichtlich erst Mitte Februar 2025 auf DIVID zur Verfügung stellen.

Das UBA arbeitet derzeit gemeinsam mit Dienstleistern unter Hochdruck daran, eine entsprechende IT-Lösung, die allen sicherheitstechnischen Anforderungen genügt, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Im Interesse an der angestrebten Vollzugsdigitalisierung bittet das UBA um Verständnis für die Verzögerungen.