Entsorgung

VKU will Anti-Littering-Fonds

Der Verband begrüßt das neue Einweg-Kunststofffonds-Gesetz und empfiehlt eine Ausdehnung auf weitere Produkte.
19.01.2023

Aus dem neuen Fonds sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorger eine Erstattung für ihre Kosten bekommen.

 

Die Kommunalwirtschaft unterstützt die geplante neue Plastikabgabe für Hersteller als Beitrag gegen Umweltverschmutzung. Das teilte der Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp, mit. Der Bundestag berät am Donnerstag in erster Lesung über das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG).

Es sei richtig, dass die Hersteller von Einwegkunststoff-Produkten, die häufig einfach in der Umwelt entsorgt würden, die Folgen ihrer Geschäftsmodelle nicht länger auf die Allgemeinheit abwälzen könnten, bemerkte Hasenkamp, der auch Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe in Münster ist.

Hersteller zahlen in den Fonds

Laut Gesetzentwurf sollen die Hersteller eine Abgabe zahlen, die abhängig ist von der erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoff-Produkten. Aus diesem Fonds sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorger eine Erstattung für ihre Kosten bekommen.

Die Reform sei auch eine Herausforderung, weil dazu eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen von Kommunen und Stadtreinigungsunternehmen nötig sei, so Hasenkamp. Er warnte allerdings vor «Ausweichbewegungen» zu anderen Einwegprodukten wie Einweg-Elektro-Zigaretten. Diese hätten zwar keinen Kunststofffilter, seien aber schädlich für die Umwelt und stellten eine Brandgefahr dar. Auf die Dauer sollte der Einwegkunststoff-Fonds aus VKU-Sicht zu einem «Anti-Littering-Fonds» weiterentwickelt werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.

Zeitplan für das Gesetz

Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal verabschiedet wird und dann stufenweise in Kraft tritt. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge.

Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststoff-Fonds Geld für ihre auf Einwegkunststoff-Produkte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen. (dpa/hp)