Entsorgung

Weniger Plastik im Biomüll

Die Bundesregierung hat die Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Auch der Geltungsbereich wurde erweitert.
23.09.2021

Die kommunalen Abfallentsorger werden nun verstärkt Biotonnen kontrollieren, kündigt der VKU an.

Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen. Diese erstmals eingeführte Obergrenze sieht die Novelle der Bioabfallverordnung vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser Wert gilt künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Solche Kunststoffe bauen sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig ab und können daher die Umwelt verschmutzen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums.

Kern der geplanten Novelle sind die neuen Vorgaben für die Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen, bevor sie in die biologische Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder Gemischherstellung gelangen. Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe aufwendig entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten

Inkrafttreten im ersten Halbjahr 2022

Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Bislang galten die Anforderungen nur für die Verwertung von Bioabfällen als Düngemittel auf landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzflächen. Künftig gelten die Regelungen auch, wenn Bioabfälle zur Boden-verbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett und nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission muss der Bundesrat der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen zustimmen. Es ist geplant, dass die Änderungsverordnung im ersten Halbjahr 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Mehr Beratung für die Bürger

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Bestrebungen der Bundesregierung. „Kunststoffe im Bioabfall sind ein großes Ärgernis“, sagte Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen und Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. „Sie machen die Behandlung aufwendiger und teurer. Zumal beeinträchtigen sie die Vermarktung des Kompostes und verschmutzen letztendlich die Umwelt. Wir müssen daher unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärken, um Plastik in der Biotonne zu reduzieren.“

Hasenkamp wies darauf hin, dass nicht zuletzt auch die Bürgerinnen und Bürger über die Qualität des Bioabfalls entscheiden. Die kommunalen Abfallentsorger werden deshalb ihre Abfallberatung intensivieren, aber auch verstärkt Biotonnen kontrollieren und sie bei Fehlbefüllungen stehen lassen müssen, kündigte der VKU-Vize an. Ansonsten seien die strengen Grenzwerte der neuen Verordnung nicht zu erreichen. (hp)