Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen, Karl-Heinz Figl (54), muss als Kaufmännischer Leiter weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München jüngst geurteilt. Es änderte ein Urteil des Arbeitsgerichtes München ab und erklärte zwei nachgeschobene Kündigungen vom März 2017 für nichtig. Die "SZ" hatte am Freitag zuerst darüber berichtet. Der Urteilstenor liegt der ZfK vor.
Besonders bitter für Stadt und Stadtwerke Dorfen: Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht zu (Aktenzeichen: 4 Sa 336/18). Falls der Aufsichtsrat Nichtzulassungsbeschwerde einlegt, müsste ihm dann eine grundsätzliche Bedeutung einfallen, die höchstrichterlich noch nicht entschieden wäre und zu seinen Gunsten spricht. Sollte man hier aber nicht weiterkommen, müsste der 100-prozentige Kommunalversorger etwa zwei Jahre Gehalt nachzahlen, die Gerichtskosten aus zwei Instanzen begleichen und hätte Figl nominell immer noch im Haus. Derzeit ist er freigestellt. Das heißt eine Abfindung käme noch on top, wenn man sich schiedlich trennen würde.
Personalunion, aber zwei Verträge
Damit geht die an Skurrilitäten kaum zu überbietende zweijährige Prozessserie um Figl, die an eine mehr als einjährige Schlammschlacht anschloss, ins dritte Jahr. Doch sie ist nicht nur skurril und nicht nur Provinzposse in einer 14.000-Einwohner-Stadt, sondern womöglich auch bedeutend für die rechtliche Würdigung von Chefverträgen in einer Stadtwerke-GmbH:
- 2015 kündigt Figl selbst als Geschäftsführer auf Ende 2016, nach seinen Angaben aber nur aus formalen Gründen, um eine automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, bevor eine Stellungnahme eines Prüfungsverbandes fertig ist. Er klagt später auf Weiterbestehen des Mandats beim Landgericht – und auf Wiederaufleben seines Arbeitsvertrags als Kaufmännischer Leiter vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Als solcher war er 2002 eingestellt worden, der Geschäftsführer-Vertrag wurde separat unterschrieben und noch im selben Jahr in Kraft gesetzt. Eine Personalunion. Subsidiär war er auch Geschäftsführer der Gasversorgung Dorfen, einer Tochter der Energie Südbayern.
- Im April 2016 entscheidet sich der Stadtrat unter Bürgermeister und Aufsichtsratschef Heinz Grundner mit knapper Mehrheit unter Tumulten, Figls Kündigung wörtlich zu nehmen, ihn als Chef nicht weiterzubeschäftigen und die Stelle auszuschreiben. Hintergrund waren wohl auch anonyme Hinweise und eine Strafanzeige, er habe einen Mitarbeiter genötigt, worauf er wiederum Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung stellte. Er bezeichnet den Vorgang gegenüber der ZfK als "Komplott" gegen ihn, in dem er "demontiert" werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellt später alle Ermittlungsverfahren in dieser Sache ein. Figl gewinnt nach eigenen Angaben aber einen Zivilprozess gegen eine der Lokalzeitungen und erwirkt 2018 eine Rüge des Selbstkontrollorgans "Presserat". Figl klagt durch zwei Instanzen gegen seine Entpflichtung als Geschäftsführer. Beide, Landgericht und Oberlandesgericht München, weisen seine Klage ab. Aber er ist ja noch Kaufmännischer Leiter. Oder doch nicht mehr?
- Im Januar 2017 tritt Figls Nachfolger als Geschäftsführer, Klaus Steiner, sein Amt an. Im Frühling schicken die Stadtwerke Figl zwei Kündigungen als Kaufmännischer Leiter hinterher, um sicherzugehen, dass dieser Vertrag nicht wiederauflebt. Damit kommen sie zunächst durch: Das Arbeitsgericht München weist Figls Klage dagegen im März 2017 ab. Der geht in Berufung.
- Jetzt die Wende beim LAG (Urteil vom 30. Januar, Aktenzeichen 4 Sa 336/18). Steiner gab sich gegenüber der ZfK überrascht: Das Gericht sei von der BAG-Rechtsprechung abgewichen, dass ein früherer Arbeitsvertrag mit dem Antritt der nächsten Stelle beim selben Arbeitgeber erlischt. Dem hält Figl und auch dessen Geschäftsführer-Vorgänger Manfred Bendner entgegen, die Kaufmännische Leitung sei beiderseits bewusst als Rückfallposition bis zum Ruhestandsalter von 65 für die schnell kündbare Stelle als Geschäftsführer gestaltet worden. Steiner meint rückschauend, da sei ein früherer Aufsichtsrat wohl "unglücklich zur Hand gegangen".
Verhärtete Fronten?
Wie kommt dann die Kuh vom Eis? Die Fronten scheinen derzeit verhärtet zu sein: Beide Seiten wollen erst mal die Urteilsbegründung abwarten – vom ersten Schritt zu einer gütlichen Einigung keine Rede. Figl, der in einer Umlandgemeinde wohnt, sagt der ZfK ernsthaft, er halte es für realistisch, bei den Stadtwerken Dorfen weiterzuarbeiten. Er habe auch vor seiner Freistellung trotz der Schlammschlacht "normal bis zum letzten Tag" weitergearbeitet. Jetzt sei ein Machtwort gegen seine Widersacher gesprochen, das sie beeindrucken müsse. Er verlangt auch eine Rehabilitierung durch den gesamten Aufsichtsrat. Die Ehrenerklärung durch eine Minderheit des Gremiums reicht ihm nicht.
Das Rathaus möchte sich zur Causa Figl nicht äußern, da das Urteil nicht rechtskräftig ist. (geo)



