Karriere

Arbeitszeiterfassung: Diese Ausnahmen sind für Stadtwerke möglich

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Begründung veröffentlicht, warum Angestellte ihre Arbeitszeit künftig erfassen müssen. Nun wurde auch klar, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen davon ausgenommen sind.
05.12.2022

Die Arbeitszeiterfassung wird Pflicht - aber nicht für alle Arbeitnehmer. (Symbolbild)

Im September hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass viele Angestellte ihre Arbeitszeit erfassen müssen. Doch bisher stand die schriftliche Begründung der Richter noch aus. Am Wochenende ist diese nun veröffentlicht worden.

Demnach müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter künftig tatsächlich erfassen. Außerdem gilt die Zeiterfassung nach Aussage des Gerichts sofort, eine Übergangsfrist wird es nicht geben. Auch genüge es, wenn die Aufzeichnung der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter selbst erfolge, wie die Richter ausführen. Das wirkt sich zum Beispiel auf…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In