Arbeitszeiterfassung: Diese Ausnahmen sind für Stadtwerke möglich
Im September hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass viele Angestellte ihre Arbeitszeit erfassen müssen. Doch bisher stand die schriftliche Begründung der Richter noch aus. Am Wochenende ist diese nun veröffentlicht worden.
Demnach müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter künftig tatsächlich erfassen. Außerdem gilt die Zeiterfassung nach Aussage des Gerichts sofort, eine Übergangsfrist wird es nicht geben. Auch genüge es, wenn die Aufzeichnung der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter selbst erfolge, wie die Richter ausführen. Das wirkt sich zum Beispiel auf…
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