Die Coronapandemie die Entwicklung des betrieblichen Homeoffice-Angebots stark beeinflusst. Viele Betriebe boten erstmalig auch ihren Auszubildenden das Arbeiten von zu Hause an. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) anhand von Auswertungen des BIBB-Qualifizierungspanels aus dem Jahr 2021.
Demnach galt in etwa jedem fünften Ausbildungsbetrieb das Homeoffice-Angebot auch für Auszubildende. Ein Faktor hierfür: Ob im Betrieb eine allgemeine Homeoffice-Strategie vorherrschte, sodass auch andere Beschäftigtengruppen von zu Hause arbeiten können. Auch drei weitere Faktoren waren entscheidend.
"Relevanter Baustein in der Ausgestaltung einer modernen und zukunftsorientierten Berufsbildung"
- Die Unternehmen bildeten auch in kaufmännisch-verwaltenden Berufen aus und nicht ausschließlich in gewerblich-technischen Berufen.
- Entsprechende Betriebe nutzten mehr digitale Technologien. Dazu zählten zum Beispiel neuartige Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten oder auch spezielle Soft- und Hardware zur IT-Sicherheit.
- Diese Betriebe boten Weiterbildungsangebote für das Arbeiten in einer digitalen Arbeitswelt an. Beispielhafte Inhalte waren der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder auch Projekt- beziehungsweise Teammanagement auf Distanz.
"Das Zulassen von Homeoffice für Auszubildende ist ein relevanter Baustein in der Ausgestaltung einer modernen und zukunftsorientierten Berufsbildung", sagte Friedrich Hubert Esser, Präsident,BIBB. "Räumlich flexible Arbeitsmodelle gelten als Attraktivitätsmerkmal eines Betriebes und können vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen von Vorteil sein."
Berufsbildungsgesetz anpassen
Dafür sollten allerdings bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssten Ausbildungsbetriebe die notwendige digitale und konzeptionelle Infrastruktur zur Verfügung stellen, die diese Form der räumlichen Flexibilität in der Ausbildung überhaupt erfolgreich durchführbar macht.
Zum anderen sollten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben im Berufsbildungsgesetz zu möglichen Lernorten sowie zur Vermittlung der Inhalte in Präsenz weiter angepasst werden. (jk)



