Das Energiewirtschaftsgesetz wurde zuletzt vor wenigen Wochen geändert.

Das Energiewirtschaftsgesetz wurde zuletzt vor wenigen Wochen geändert.

Bild: © Priscilla du Preez/Unsplash

Die Anregungen, um im kommenden Herbst und Winter Energie einzusparen, sind vielfältig. Erste Unternehmen erwägen bereits, zu diesem Zweck vorübergehend wieder mehr Homeoffice einzuführen. Aber rechtlich ist offen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice verbannen dürfen, um im Bürogebäuden die Heizung runterdrehen können.

Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, geht das nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. "Homeoffice ist für beide Seiten freiwillig", so die Arbeitsrechtsexpertin. Grundsätzlich sind Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Ein Viertel ist noch im Heimbüro

Umgekehrt gilt aber auch: Wer lieber von zu Hause arbeiten möchte - etwa um Fahrtkosten zu sparen - darf das nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Ein Anspruch auf Homeoffice besteht ohne entsprechende Vereinbarungen nicht.

Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, die während der Corona-Pandemie zeitweise bestand, ist bereits im März 2022 ausgelaufen. Wie Schätzungen des Ifo-Instituts vom Mai zeigen, arbeitet immer noch knapp ein Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland im Heimbüro. (dpa/jk)

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