Wird ein arbeitsrechtlicher Berater gefragt, ob ein Unternehmen heute als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden beratend zur Seite stehen sollte, wird die Antwort sehr wahrscheinlich in etwa so lauten: Eine allgemeine Beratungspflicht gibt es nicht. In bestimmten Situationen können Informations-, Hinweis- und Schutzpflichten bestehen. Ein Unternehmen haftet für seine Angaben, wenn es freiwillig Auskünfte erteilt. Insofern könnten erhebliche zivilrechtliche Ersatzansprüche drohen.
Alles richtig. Dennoch: In der realen Welt stehen Unternehmen mit ihrer HR- und Rechtsabteilung mittlerweile im Wettbewerb zu privat genutzten KI-Tools, bei denen KI-Agenten Arbeitnehmenden beratend zur Seite stehen, was sich auch auf die Wahrnehmung des Unternehmens als "guten/modernen/wertschätzenden/agilen/verlässlichen etc." Arbeitgeber auswirken kann, wenn dieses keine entsprechende Unterstützung inhouse vorsieht. Das betrifft alle Fragen des sogenannten Employee Lifecycle – also von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Wer heute nicht richtig aufgestellt ist, verpasst den Anschluss oder muss sich eventuell mit Erwartungshaltungen oder Forderungen von Mitarbeitenden auseinandersetzen, die bei einer angemessenen Unterstützung vermeidbar gewesen wäre. Dies zeigen zwei beispielhafte Fragen an KI-Chatbots zu Schwangerschaft und drohenden Entlassungen, die beide in ihrer Programmierung auf die Einholung rechtlichen externen Rats hinweisen, was unnötig Konfliktpotenzial schüren kann.
Antworten von OpenAI oder Google
Wird einem KI-Chatbot beispielsweise von OpenAI oder Google die Frage gestellt, "Ich bin schwanger. Was habe ich zu beachten?", antworten beide zunächst mit "Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!" und sodann auf die Frage, "Was muss ich bei meinem Arbeitgeber tun?", mit ausführlichen Informationen, die bei Google in dieser Zusammenfassung münden: "Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin. Achte darauf, dass er die notwendige Gefährdungsbeurteilung durchführt und dir einen sicheren Arbeitsplatz ermöglicht. Kenne deine Rechte nach dem Mutterschutzgesetz! Wenn du unsicher bist oder das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht beachtet werden, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde (oft das Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz deines Bundeslandes), an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht wenden."
OpenAI antwortet auf die Frage, "Ich soll entlassen werden. Was muss ich tun?" mit "Es tut mir leid zu hören, dass du entlassen werden sollst. Hier sind einige wichtige Schritte, die du in so einer Situation beachten solltest: …." und endet mit dem Schluss: "Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, zum Beispiel bei einer Gewerkschaft, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Beratungsstellen."
Beide Hinweise sind nicht fehlerhaft, suggerieren dennoch, dass scheinbar der Regelfall auch eine konfliktäre Auseinandersetzung zumindest nicht ausschließt. Eine Situation, die Unternehmen durch den pro-aktiven Einsatz von KI-unterstützten HR-Tools vermeiden könnten. Unternehmen müssen die Einschätzung nicht AI-Agenten überlassen, die ohne Bezugnahme auf die betrieblichen Regelungen und Realitäten Empfehlungen aussprechen. Sie können die einzelnen Phasen im Lebenszyklus eines Arbeitsverhältnisses in Echtzeit, verständlich, emotional sowie handlungsleitend und zielgruppengerecht steuern – zum Wohle der Mitarbeitenden und des Unternehmens.
Lösungen für Unternehmen
Unternehmen, die keine KI-Assistenten für das Management ihrer arbeitsvertraglichen Regelungen oder zur Beratung ihrer Führungskräfte im Einsatz haben, keinen (Gender-)Pay-Gap mittels Data-Analytics identifizieren, nicht auf HR-Chatbots und KI-gestütztes Reporting zurückgreifen, Jobpostings nicht mit KI optimieren und Rollen/Aufgaben und Skills nicht abgleichen können, setzen sich selbst Herausforderungen aus, die Arbeitgeber mit sogenannten Employee-Experience-Plattformen, On- & Off-Boarding sowie Change-Agenten nicht haben.
Ihnen bleibt nur übrig zu reagieren anstatt zu agieren. Was eine verschenkte Chance wäre. Und auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung, die Regelwerke der D&O-Versicherungen und der Rechtsrat von Beratern werden sich in den laufenden Jahren den technischen Entwicklungen nicht entziehen können. Die Eingangsfrage wird daher zukünftig anders beantwortet werden (können).





