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Studie: Frauen-Quote wirkt, aber Stadtwerke haben Nachholbedarf

Laut einer PwC-Studie gibt es in der Energiewirtschaft immer mehr weibliche Führungskräfte. In Aufsichtsräten ist das Verhältnis ausgeglichener als in Geschäftsführungen. Kommunale Unternehmen schnitten allerdings weniger gut ab.
18.01.2022

In der Energiewirtschaft gibt es immer mehr weibliche Chefs, wie PwC herausgefunden hat. Allerdings kommt es sehr stark auf den Bereich an. (Symbolbild)

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) hat analysiert, wie viele Frauen in der Energiewirtschaft als Führungskräfte tätig sind. In die Analyse einbezogen wurden die 500 nach Beschäftigtenzahl größten Unternehmen der Energiewirtschaft mithilfe einer externen Datenbank sowie Politik und Behörden, 50 Interessensverbände und jeweils 20 wissenschaftliche Institute und Frauennetzwerke mit einer Deep-Web-Recherche.

Die Studie kam demnach zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Frauen-Quote für Führungskräfte wirkt. Dies zeige der Vergleich mit den Vorgängerstudien aus den Jahren 2014 und 2018.

Für Geschäftsführungen gilt anderes

Im Jahr 2021 liegt der Anteil weiblicher Führungskräfte im Energiesektor insgesamt bei 15,5 Prozent. 2018 lag er bei 12, 2014 bei 10 Prozent. Auch in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten ist der Frauenanteil gestiegen: von 11 (2014) auf 19 Prozent (2021). In den Geschäftsführungen von GmbHs dagegen ist der Frauenanteil von 8 Prozent im Jahr 2014 auf 6 Prozent im Jahr 2021 gesunken (2018: 7 Prozent).

Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte gilt die im Ersten und Zweiten Führungspositionen-Gesetz festgelegte Frauenquote, für Geschäftsführungen dagegen nicht.

Unterschied zu Aufsichtsräten

"Der Unterschied zwischen dem Frauenanteil in Verwaltungs- und Aufsichtsräten auf der einen und Geschäftsführungen auf der anderen Seite ist frappierend", sagt Petra Raspels, Partnerin und Head of People & Organisation, PwC Deutschland und Europa.

Die verbindliche Quote könne ein wichtiger Grund hierfür sein. "Dass es insgesamt mehr und mehr Frauen in Führungspositionen gibt, ist erfreulich. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Denn selbst 30 Prozent entsprechen noch lange nicht dem Frauenanteil in der Gesellschaft", so Raspels weiter.

Stadtwerke mit geringem Frauenanteil

In allen untersuchten Sektoren der Energiewirtschaft ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte gestiegen: in der Energiepolitik und bei Behörden im Energiesektor von 27 auf 40,5 Prozent, bei den wissenschaftlichen Instituten von 22 auf 28,8 Prozent und bei den Interessensverbänden von 18 auf 24,1 Prozent (jeweils 2018 ggü. 2021).

In den Führungsetagen von Stadtwerken sind 2021 mit einem Anteil von insgesamt 16,1 Prozent vergleichsweise wenige Frauen vertreten. Dasselbe gilt für Unternehmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien, wo es derzeit ebenfalls 16,1 Prozent weibliche Führungskräfte gibt (2018: 11 Prozent).

Mehr Chefinnen im Marketing

Den mit Abstand größten Anteil weiblicher Führungskräfte gebe es im Marketing. Mehr als die Hälfte (56,7 Prozent) der Führungskräfte ist weiblich (2018: 40 Prozent). Auch im Personalwesen der Energiewirtschaft führen 2021 mit 41,4 Prozent relativ viele Frauen.

Dieser Wert hat sich gegenüber 2018 allerdings kaum verändert, damals waren es bereits 41 Prozent. Anders verhält es sich in den Abteilungen der "Technik und Fertigung". Hier habe sich der Frauenanteil der Führungskräfte mehr als verdreifacht, wenn auch auf weiterhin sehr niedrigem Niveau (2021: 7,4, 2018: 2 Prozent).

Vorteil für Unternehmen

"Arbeitgeber sollten auf qualifizierte Frauen zugehen, sie fördern und ihnen mehr Verantwortung zutrauen – und zwar unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit, im Büro oder im Homeoffice arbeiten," sagt Raspels.

"Das lohnt sich übrigens nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Unternehmen." Es sei vielfach erwiesen, dass Organisationen an Wert gewinnen und langfristig erfolgreicher sind, wenn mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten.

Verbindliche Quote von 30 Prozent

Seit August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) in Kraft. Es erweitert das Erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I) von 2015 und soll die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Führungspositionen weiter fördern.

Für Aufsichtsräte von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und in Körperschaften des öffentlichen Rechts beispielsweise gilt seit 2016 eine verbindliche Quote von 30 Prozent Frauen. Außerdem muss den Vorständen dieser Unternehmen mindestens eine Frau angehören, wenn sie mehr als zwei Mitglieder haben. (jk)