E-Mobilität

"Booster" für Elektroautos in Unternehmen

Das Bundeskabinett beschließt steuerliche Anreize, damit Firmen künftig stärker auf Elektromobilität setzen.
04.06.2025

Die neue Regierung will einen "Booster" für Elektromobilität auf den Weg bringen.

Von Jürgen Walk

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen – ein wesentlicher Punkt dabei ist die Förderung von Elektromobilität bei Firmenflotten.

Ein "allgemeiner Investitionsbooster", der die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen senken soll, wird um einen Investitionsbooster für E-Mobilität ergänzt. Dafür wird eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt, die zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.

75 Prozent Abschreibung im Kaufjahr

Diese degressive Abschreibung beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Im ersten darauf folgenden Jahr soll der Satz dann zehn Prozent, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr jeweils fünf Prozent, im vierten darauf folgenden Jahr drei Prozent und im fünften darauf folgenden Jahr zwei Prozent betragen. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspreche der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Auch teurere Elektrofahrzeuge sollen künftig von den Vergünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.

Lob kommt vom Verband der Automobilindustrie: Der Gesetzentwurf gebe wichtige Signale für Investitionen in die Elektromobilität, betont Verbandschefin Hildegard Müller. Die geplanten steuerlichen Anreize bei der Förderung von E-Autos könnten wertvolle und nachhaltige Impulse für die Marktentwicklung der E-Mobilität leisten. Vor allem die geplante 75-Prozent-Abschreibung im Jahr der Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos könne hier wirkungsvoll unterstützen. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass die Abschreibungsmöglichkeiten auch für Elektro-Nutzfahrzeuge gelten sollen. 

Die Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für reine E-Autos bewertet der VDA ebenfalls positiv. Dienstwagen seien ein wichtiger Treiber für die E-Mobilität in Deutschland. Durch die Maßnahme werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen.