Das Kumulationsverbot des Umweltbonus mit weiteren Fördermitteln zum Kauf von Elektroautos hatte in den vergangenen Monaten bundesweit Kritik, unter anderem der Leasingbranche, hervorgerufen.
Laut einem Bericht des „Handelsblatt“ soll das Verbot einer Doppelförderung nun bald gestrichen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium plane Anfang dieser Woche die Veröffentlichung einer entsprechenden Förderrichtlinie.
Bundesanteil für den Umweltbonus wurde verdoppelt - doch Kumulationsverbot
Am 3. Juni beschloss der Koalitionsausschuss, den Bundesanteil des Umweltbonus, der sogenannten Innovationsprämie, bis zum 31. Dezember 2021 zu verdoppeln: rein batterieelektrische Fahrzeuge werden demnach mit bis zu 9000 Euro gefördert, für Plug-In-Hybride beträgt die maximale Förderung 6750 Euro.
Im Zuge der Änderung der Förderrichtlinie wurde auch festlegt, dass ab dem 8. Juli 2020 ein Antrag auf den Erhalt eines Umweltbonus mit Innovationsprämie nur dann gestellt werden darf, wenn das betreffende Fahrzeug nicht zugleich durch andere öffentliche Mittel gefördert wird.
Auch geplantes Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" betroffen
Betroffen waren hierdurch mehrere Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene wie „Erneuerbar Mobil“, das „Sofortprogramm Saubere Luft“ sowie das geplante neue Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“. Das Bundesumweltministerium hat für letzteres 200 Millionen Euro an Zuwendungsmitteln für den Kauf von E-Autos bis 2022 eingeplant. Förderberechtigt sollen im Gesundheits- und Sozialwesen tätig Organisationen und Unternehmen sein.
Bereits Anfang September hatte das federführende Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass in Ressortabstimmungen geprüft werde, das Kumulationsverbot wieder zu kippen und eine Lösung für die Kombinationsmöglichkeit verschiedenerer Förderprogramme zu finden. (hcn)


